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Verordnung über die Tierarzneimittel (Tierarzneimittelverordnung, TAMV)
vom 18. August 2004 (Stand am 1. Juli 2020)
Art. 2Gegenstand
Diese Verordnung regelt:
a.
die Anforderungen an die Verschreibung, die Abgabe und die Anwendung von Tierarzneimitteln;
b.
die Voraussetzungen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln durch Tierhalterinnen und Tierhalter für den eigenen Tierbestand;
c.
die besonderen Sorgfaltspflichten für Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter;
d.
die Anwendung von nicht zugelassenen Arzneimitteln;
e.
die Anforderungen an die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht;
f.
die Vereinheitlichung und Koordination des Vollzugs;
g.
die Anforderungen an die Bearbeitung von Verbrauchsdaten.