Verordnung
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Art. 16 Verschreibung und Anwendungsanweisung 67
1 Verschreibt eine fachtechnisch verantwortliche Tierärztin oder ein fachtechnisch verantwortlicher Tierarzt ein Fütterungsarzneimittel oder eine Arzneimittel-Vormischung für die orale Gruppentherapie, so muss sie oder er dazu das elektronische Rezeptformular des BLV verwenden und insbesondere folgende Angaben machen:
1bis Die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln oder Arzneimittel-Vormischungen mit antimikrobiellen Wirkstoffen für die orale Gruppentherapie ist mit dem elektronischen Rezeptformular im IS ABV nach der ISABV-V68 vorzunehmen. Für Verschreibungen von Fütterungsarzneimitteln oder Arzneimittelvormischungen ohne antimikrobielle Wirkstoffe kann ebenfalls das elektronische Rezeptformular im IS ABV verwendet werden. In diesen Fällen werden die Daten nicht im IS ABV gespeichert.69 2 Die Anwendungsanweisung für die orale Gruppentherapie muss auf dem elektronischen Rezeptformular festgehalten werden. 3 Die fachtechnisch verantwortliche Tierärztin oder der fachtechnisch verantwortliche Tierarzt stellt das Rezept dem Herstellungsbetrieb und der Tierhalterin oder dem Tierhalter zu und bewahrt ein Exemplar in der Krankengeschichte auf.70 67 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 11. März 2016, in Kraft seit 1. April 2016 (AS 2016 961). 69 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 3. Juni 2022, in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2022 349). 70 Fassung gemäss Art. 20 Ziff. 1 der V vom 31. Okt. 2018 über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 4353). |