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Art. 46
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Es wird im Bundesblatt veröffentlicht, erst wenn die Volksinitiative «für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-Ja!)» zurückgezogen oder abgelehnt wird70. 3 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1. September 200871 70 Die Volksinitiative wurde zurückgezogen (siehe BBl 2006355). 71 BRB vom 23. April 2008 |