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Art. 43 Haltung von Yaks
1 Yaks müssen in Gruppen gehalten werden. 2 Yaks müssen jederzeit Zugang zu einer Weide oder einem Laufhof haben. 3 Für Yakkühe und hochträchtige Erstkalbende gelten mindestens die Abmessungen für Kühe mit einer Widerristhöhe von 125 ± 5 cm nach Anhang 1 Tabelle 1. |