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Art. 52 Haltung
1 Schafe dürfen nicht angebunden gehalten werden. 2 Schafe dürfen kurzfristig angebunden oder anderweitig fixiert werden. 3 Für Schafe muss ein Liegebereich vorhanden sein, der mit ausreichend geeigneter Einstreu versehen ist. 4 Einzeln gehaltene Schafe müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. |