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Tierschutzverordnung
(TSchV)
Art. 18
Verbotene Handlungen bei Schweinen
Bei Schweinen sind zudem verboten:
a.
das Coupieren des Schwanzes;
b.
das Abklemmen der Zähne bei Ferkeln;
c.
das Einsetzen von Nasenringen sowie Klammern und Drähten in die Rüsselscheibe.