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Art. 280 Geltungsbereich und Diagnose 523
1 Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der Infektiösen hämatopoietischen Nekrose (IHN), der Viralen hämorrhagischen Septikämie (VHS) und der Infektiösen Anämie der Salmonidae (ISA) von Fischen. 2 Als Fische der empfänglichen Arten gelten für die:
3 IHN, VHS und ISA liegen vor, wenn die Erreger im Untersuchungsmaterial nachgewiesen wurden. 523 Fassung gemäss Ziff. 1 der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6859). |