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Art. 189a Geltungsbereich und Diagnose
1 Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der Besnoitiose bei Rindern. 2 Besnoitiose liegt vor, wenn:
3 Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Entnahme und Untersuchung von Proben. |