Tierseuchenverordnung
(TSV)


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Art. 189b Überwachung

Rin­der, die aus Ge­bie­ten im­por­tiert wer­den, in de­nen Bes­noi­tio­se en­de­misch vor­kommt, müs­sen se­ro­lo­gisch auf Bes­noi­tio­se un­ter­sucht wer­den.

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