Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Tierseuchenverordnung (TSV)
Art. 189bÜberwachung
Rinder, die aus Gebieten importiert werden, in denen Besnoitiose endemisch vorkommt, müssen serologisch auf Besnoitiose untersucht werden.