|
Art. 189c Verdachtsfall
1 Bei Verdacht auf Besnoitiose ordnet der Kantonstierarzt über den betroffenen Bestand bis zur Widerlegung des Verdachts die einfache Sperre 1. Grades an. 2 Der Verdacht gilt als widerlegt, wenn die serologische Untersuchung aller Rinder im betroffenen Bestand einen negativen Befund ergeben hat. |