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Art. 176 Diagnose und Probenahme
1 Eine TSE liegt vor, wenn klassisch oder atypisch verändertes Prion-Protein nachgewiesen und der Befund vom Referenzlaboratorium bestätigt wurde.530 2 Probenahmen an geschlachteten Tieren müssen unter der direkten Aufsicht des amtlichen Tierarztes durchgeführt und aufgezeichnet werden. 3 Die Proben dürfen nur in Laboratorien untersucht werden, die vom BLV anerkannt sind. Die Untersuchungsverfahren müssen vom BLV genehmigt sein.531 4 Das BLV erlässt Vorschriften technischer Art über die Probenahme, die Behandlung der Schlachttierkörper und die weiteren Untersuchungen.532 530 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. April 2018, in Kraft seit 1. Juni 2018 (AS 2018 2069). 531 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 25. April 2018, in Kraft seit 1. Juni 2018 (AS 2018 2069). 532 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Mai 2007, in Kraft seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2711). |
