Verordnung
|
Art. 34 Besondere Voraussetzungen bei der Zuteilung der Kontingentsanteile für Tiere der Schweine-, Schaf- und Ziegengattung
1 Kontingentsanteile werden nur zugeteilt für:
2 Gitzi und Lämmer bei Fuss bis zum Alter von 14 Tagen können ohne Anrechnung an das Zollkontingent zum Kontingentszollansatz eingeführt werden, wenn sie nachweislich vom importierten Muttertier abstammen. 3 Mit dem Gesuch um einen Kontingentsanteil müssen beim BLW eingereicht werden:
4 Das BLW entscheidet über die Richtigkeit der Ausweise und Nachweise und teilt einen Kontingentsanteil zu. |