Verordnung
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Art. 10 Betrieb und Kosten
1 Das BFS stellt den Betrieb des UID-Registers sicher. 2 Es trägt die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung des UID-Registers. 3 Die UID-Stellen tragen die Kosten für die Anpassungen an die standardisierten Schnittstellen des UID-Registers. |