Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechtevom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. April 2020) |
Art. 5 Nicht geschützte Werke
1Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind:
2Ebenfalls nicht geschützt sind amtliche oder gesetzlich geforderte Sammlungen und Übersetzungen der Werke nach Absatz 1. BGE
105 II 297 () from 27. November 1979
Regeste: Urheberrechtlicher Schutz von Modellen. Unlauterer Wettbewerb. 1. Nur ein Modell, das origineller Schöpfung entspringt, vermag als Werk der angewandten Kunst urheberrechtlichen Schutz zu erlangen (E.3). 2. Die Nachahmung eines Modells, welches nicht gültig hinterlegt worden ist, stellt grundsätzlich keinen unlauteren Wettbewerb dar (E. 4). |