Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. April 2020)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 53 Umfang der Aufsicht

1Das IGE über­wacht die Ge­schäfts­füh­rung der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten und sorgt da­für, dass sie ih­ren Pflich­ten nach­kom­men. Sie prüft und ge­neh­migt den Ge­schäfts­be­richt.

2Sie kann über die Aus­kunfts­pflicht (Art. 50) Wei­sun­gen er­las­sen.

3Zur Aus­übung ih­rer Be­fug­nis­se kann sie auch nicht zur Bun­des­ver­wal­tung ge­hö­ren­de Be­auf­trag­te bei­zie­hen; die­se un­ter­ste­hen der Schwei­ge­pflicht.

BGE

108 II 69 () from 18. März 1982
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs. 1. Art. 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Entscheid über solche Massnahmen; Voraussetzungen. Neue Vorbringen (E. 1). 2. Art. 9 Abs. 2 UWG. Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen und an deren Beurteilung im Massnahmenverfahren (E. 2a). 3. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Wann liegt eine Nachahmung vor, die im Sinne dieser Bestimmung gegen Treu und Glauben verstösst; wann nicht (E. 2b)? Umstände, unter denen ersteres offensichtlich zutrifft (E. 2c).

114 II 368 () from 3. November 1988
Regeste: Art. 53 Ziff. 1 URG. Eigenmächtige Wiedergabe eines Kunstwerkes auf einer Gedenkmedaille. Willkür der Behörde, die es ablehnt, Herstellung und Vertrieb der Medaille vorsorglich zu verbieten.

116 IA 446 () from 7. September 1990
Regeste: Art. 87 OG; nicht wiedergutzumachender Nachteil. Die Begriffe des Nachteils als materielle Voraussetzung des vorsorglichen Rechtsschutzes (vorliegend Art. 53 Ziff. 1 URG) und als formell-prozessuale Voraussetzung der Beschwerde nach Art. 87 OG sind nicht identisch. Jener liegt in der Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in seiner materiellen Rechtsstellung, dieser in der Verweigerung der Verfassungskontrolle.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden