Bundesgesetz
über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz, URG)

vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. Juli 2023)


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Art. 2 Werkbegriff

1 Wer­ke sind, un­ab­hän­gig von ih­rem Wert oder Zweck, geis­ti­ge Schöp­fun­gen der Li­te­ra­tur und Kunst, die in­di­vi­du­el­len Cha­rak­ter ha­ben.

2 Da­zu ge­hö­ren ins­be­son­de­re:

a.
li­te­ra­ri­sche, wis­sen­schaft­li­che und an­de­re Sprach­wer­ke;
b.
Wer­ke der Mu­sik und an­de­re akus­ti­sche Wer­ke;
c.
Wer­ke der bil­den­den Kunst, ins­be­son­de­re der Ma­le­rei, der Bild­haue­rei und der Gra­phik;
d.
Wer­ke mit wis­sen­schaft­li­chem oder tech­ni­schem In­halt wie Zeich­nun­gen, Plä­ne, Kar­ten oder plas­ti­sche Dar­stel­lun­gen;
e.
Wer­ke der Bau­kunst;
f.
Wer­ke der an­ge­wand­ten Kunst;
g.
fo­to­gra­fi­sche, fil­mi­sche und an­de­re vi­su­el­le oder au­dio­vi­su­el­le Wer­ke;
h.
cho­reo­gra­phi­sche Wer­ke und Pan­to­mi­men.

3 Als Wer­ke gel­ten auch Com­pu­ter­pro­gram­me.

3bis Fo­to­gra­fi­sche Wie­der­ga­ben und mit ei­nem der Fo­to­gra­fie ähn­li­chen Ver­fah­ren her­ge­stell­te Wie­der­ga­ben drei­di­men­sio­na­ler Ob­jek­te gel­ten als Wer­ke, auch wenn sie kei­nen in­di­vi­du­el­len Cha­rak­ter ha­ben.4

4 Eben­falls ge­schützt sind Ent­wür­fe, Ti­tel und Tei­le von Wer­ken, so­fern es sich um geis­ti­ge Schöp­fun­gen mit in­di­vi­du­el­lem Cha­rak­ter han­delt.

4 Ein­ge­fügt durch Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2019, in Kraft seit 1. April 2020 (AS 2020 1003; BBl 2018 591).

BGE

125 III 263 () from 29. April 1999
Regeste: Software-Lizenzvertrag. Das in den allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehene Recht, die lizenzierte Software zu ändern, gilt nur insoweit, als die Abänderbarkeit der Software durch die individuellen Vertragsergänzungen nicht eingeschränkt wird. Tragweite der Aufklärungspflicht der Lizenzgeberin als Verfasserin des Lizenzvertrages über darin verwendete EDV-technische Begriffe (E. 4b). Wurde vertraglich vereinbart, dass die Installation der Software im Object Code erfolge, in der Folge aber auch der Source Code installiert, darf die Lizenznehmerin darin nach Treu und Glauben keine Offerte zur Vertragsänderung, mit der ihr ein unentgeltliches Nutzungsrecht am Source Code eingeräumt werden soll, erblicken (E. 4c).

125 III 328 () from 6. Juli 1999
Regeste: Das Urheberrecht an architektonischen Werken im Verhältnis zum Prinzip der sogenannten «freien Benützung» (Art. 3 Abs. 1 URG und Art. 11 Abs. 1 URG). Bei der Beurteilung der Individualität oder Originalität des Werkes spielt der Freiheitsspielraum des Urhebers eine Rolle (Art. 4b). Definition des Prinzips der sogenannten «freien Benutzung» (E. 4c). Abgrenzung zwischen den tatsächlichen Feststellungen und den Rechtsfragen (E. 4d).

128 IV 201 () from 26. Juli 2002
Regeste: Harte Pornographie (Art. 197 Ziff. 3 StGB); Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK). Die Bestrafung wegen des Vertriebes von pornographischen Magazinen und Videofilmen, die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten bzw. mit menschlichen Ausscheidungen zum Inhalt haben, verstösst auch dann nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit, wenn mit diesen Erzeugnissen ausschliesslich interessierte und eingeweihte Erwachsene bedient werden (E. 1). Art. 20 StGB. Rechtsirrtum verneint (E. 2). Urheberrechtsverletzung (Art. 67 Abs. 1 lit. e, lit. f und Abs. 2 URG); Verwendung zum Eigengebrauch (Art. 19 URG). Der Inhaber eines Geschäfts, der im Handel erhältliche Werkexemplare vollständig oder weitgehend vollständig vervielfältigt und die Kopien an Kunden zu deren Eigengebrauch veräussert, erfüllt den Tatbestand der Urheberrechtsverletzung (E. 3).

130 III 168 () from 5. September 2003
Regeste: Urheberrechtsschutz für eine Fotografie (Art. 2 URG). Urheberrechtlicher Werkbegriff: Merkmale des individuellen Charakters und der geistigen Schöpfung (E. 4 und 5).

130 III 714 () from 19. April 2004
Regeste: Urheberrechtliche Werkqualität einer Fotografie (Art. 2 URG). Verneinung des Urheberrechtsschutzes wegen Fehlens des individuellen Charakters (E. 2).

131 III 480 () from 22. Juni 2005
Regeste: Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)?

133 III 273 () from 1. März 2007
Regeste: Art. 12 Abs. 1bis aURG; Auslegung des Begriffs "audiovisuelles Werk". Als "audiovisuelle Werke" im Sinn von Art. 12 Abs. 1bis aURG gelten ausschliesslich die für die öffentliche Aufführung vorgesehenen Kinofilme; Video- und Computerspiele fallen nicht unter diesen Begriff (E. 3).

134 III 166 (4A_404/2007) from 13. Februar 2008
Regeste: a Art. 2 URG; urheberrechtlicher Schutz für ein Sprachwerk; Werk-Individualität, statistische Einmaligkeit. Verneinung des Schutzes für ein Kompendium mit Arzneimittelinformationen, weil die sprachliche Gestaltung der Texte die erforderliche Individualität nicht erreicht (E. 2).

136 III 225 (4A_638/2009) from 1. April 2010
Regeste: Werk-Individualität (Art. 2 URG); Schöpferprinzip (Art. 6 URG); Miturheberschaft (Art. 7 URG). Das Verzeichnis der gefährlichen Produkte (bzw. der "Guide orange" der Genfer Feuerwehr) ist ein Werk (E. 4.2). Dass der Arbeitnehmer ein Werk im Rahmen des Arbeitsverhältnisses schafft, hindert ihn nicht daran, Urheber zu werden. Miturheber ist, wer tatsächlich die endgültige Gestaltung des Werks oder seine Verwirklichung mitbestimmt (E. 4.3).

139 IV 1 (6B_584/2011) from 11. Oktober 2012
Regeste: a Art. 150bis StGB; Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote. Der Betrieb eines Kartenfreigabesystems (cardsharing), das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, fällt für sich gesehen nicht unter den Tatbestand von Art. 150bis StGB (E. 2).

140 III 616 (4A_295/2014) from 28. November 2014
Regeste: Art. 19 URG; Vervielfältigungen durch Dritte im Rahmen des Eigengebrauchs; Umfang der zulässigen Vervielfältigung von Werkexemplaren. Beurteilung der Zulässigkeit eines Dokumentenlieferdienstes einer Bibliothek (E. 3.1-3.6). Art. 19 Abs. 2 URG schliesst die Weitergabe einer zulässigerweise erstellten Kopie an den Berechtigten durch Versendung per Post oder per E-Mail nicht aus (E. 3.4). Umfang der zulässigen Vervielfältigung durch Dritte (E. 3.5). Begriff der im Handel erhältlichen "Werkexemplare" nach Art. 19 Abs. 3 lit. a URG (E. 3.6).

142 III 387 (4A_675/2015) from 19. April 2016
Regeste: Art. 2 Abs. 2 lit. e, 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 URG; Urheberrecht an Werken der Baukunst, Recht auf Werkintegrität. Schutz des Werks nach Art. 2 URG; Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsfrage (E. 3). Ob eine vom Eigentümer geplante Werkänderung den Kernbereich des Rechts des Architekten (Urheber) auf Werkintegrität verletzt, bestimmt sich ausschliesslich danach, ob der Architekt durch die Änderung in seiner Persönlichkeit verletzt wird (E. 4.1-4.3). Kriterien zur Feststellung einer solchen Persönlichkeitsverletzung und Rolle des gerichtlichen Gutachtens (E. 4.5 und 4.6). Anwendung dieser Grundsätze im konkreten Fall (E. 5).

143 III 373 (4A_115/2017) from 12. Juli 2017
Regeste: Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 lit. f URG; Urheberrechtsschutz; Werk-Individualität. Anforderungen an die urheberrechtliche Individualität eines Werks der angewandten Kunst (E. 2).

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