Bundesgesetz
über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz, URG)

vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. Juli 2023)


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Art. 53 Umfang der Aufsicht

1 Das IGE über­wacht die Ge­schäfts­füh­rung der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten und sorgt da­für, dass sie ih­ren Pflich­ten nach­kom­men. Es prüft und ge­neh­migt den Ge­schäfts­be­richt.

2 Es kann über die Aus­kunfts­pflicht (Art. 50) Wei­sun­gen er­las­sen.

3 Zur Aus­übung sei­ner Be­fug­nis­se kann es auch nicht zur Bun­des­ver­wal­tung ge­hö­ren­de Be­auf­trag­te bei­zie­hen; die­se un­ter­ste­hen der Schwei­ge­pflicht.

BGE

108 II 69 () from 18. März 1982
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs. 1. Art. 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Entscheid über solche Massnahmen; Voraussetzungen. Neue Vorbringen (E. 1). 2. Art. 9 Abs. 2 UWG. Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen und an deren Beurteilung im Massnahmenverfahren (E. 2a). 3. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Wann liegt eine Nachahmung vor, die im Sinne dieser Bestimmung gegen Treu und Glauben verstösst; wann nicht (E. 2b)? Umstände, unter denen ersteres offensichtlich zutrifft (E. 2c).

114 II 368 () from 3. November 1988
Regeste: Art. 53 Ziff. 1 URG. Eigenmächtige Wiedergabe eines Kunstwerkes auf einer Gedenkmedaille. Willkür der Behörde, die es ablehnt, Herstellung und Vertrieb der Medaille vorsorglich zu verbieten.

116 IA 446 () from 7. September 1990
Regeste: Art. 87 OG; nicht wiedergutzumachender Nachteil. Die Begriffe des Nachteils als materielle Voraussetzung des vorsorglichen Rechtsschutzes (vorliegend Art. 53 Ziff. 1 URG) und als formell-prozessuale Voraussetzung der Beschwerde nach Art. 87 OG sind nicht identisch. Jener liegt in der Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in seiner materiellen Rechtsstellung, dieser in der Verweigerung der Verfassungskontrolle.

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