Federal Act on Copyright and Related Rights
(Copyright Act, CopA)

of 9 October 1992 (Status as of 1 July 2023)


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 25 Quotations

1Pub­lished works may be quoted if the quo­ta­tion serves as an ex­plan­a­tion, a ref­er­ence or an il­lus­tra­tion, and the ex­tent of the quo­ta­tion is jus­ti­fied for such pur­pose.

2 The quo­ta­tion must be des­ig­nated as such and the source giv­en. Where the source in­dic­ates the name of the au­thor, the name must also be cited.

BGE

108 II 475 () from 21. Dezember 1982
Regeste: Reprographierechte an literarischen Werken. 1. Feststellungsklage: Aktivlegitimation einer Genossenschaft, der die Reprographierechte abgetreten werden; massgebender Zeitpunkt (E. 1). 2. Art. 25 Abs. 2 URG gilt nur zugunsten der Presse. Ein Unternehmen, das für die betriebsinterne Information Zeitungsartikel vervielfältigen lässt, kann sich nicht auf diese Ausnahmebestimmung berufen (E. 2). 3. Art. 22 URG. Wann ist nach einer zeitgemässen Auslegung dieser Bestimmung eine Wiedergabe zu eigenem, privatem Gebrauch ohne Gewinnzweck anzunehmen? Umstände, unter denen offensichtlich eine Wiedergabe mit Gewinnzweck vorliegt (E. 3). 4. Notwendigkeit und Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Lösung (E. 4).

131 III 480 () from 22. Juni 2005
Regeste: Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)?

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden