Bundesgesetz
über die Unfallversicherung
(UVG)

vom 20. März 1981 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 96 Bearbeiten von Personendaten 213

Die mit der Durch­füh­rung, der Kon­trol­le oder der Be­auf­sich­ti­gung der Durch­füh­rung die­ses Ge­set­zes be­trau­ten Or­ga­ne sind be­fugt, die Per­so­nen­da­ten, ein­sch­liess­lich be­son­ders schüt­zens­wer­ter Da­ten und Per­sön­lich­keitspro­fi­le, zu be­ar­bei­ten oder be­ar­bei­ten zu las­sen, die sie be­nö­ti­gen, um die ih­nen nach die­sem Ge­setz über­tra­ge­nen Auf­ga­ben zu er­fül­len, na­ment­lich um:214

a.
die Prä­mi­en zu be­rech­nen und zu er­he­ben;
b.
Leis­tungs­an­sprü­che zu be­ur­tei­len so­wie Leis­tun­gen zu be­rech­nen, zu ge­wäh­ren und mit Leis­tun­gen an­de­rer So­zi­al­ver­si­che­run­gen zu ko­or­di­nie­ren;
c.
die An­wen­dung der Vor­schrif­ten über die Ver­hü­tung von Un­fäl­len und Be­rufs­krank­hei­ten zu be­auf­sich­ti­gen;
d.
ein Rück­griffs­recht ge­gen­über ei­nem haft­pflich­ti­gen Drit­ten gel­tend zu ma­chen;
e.
die Auf­sicht über die Durch­füh­rung die­ses Ge­set­zes aus­zuü­ben;
f.
Sta­tis­ti­ken zu füh­ren;
g.215
die AHV-Num­mer zu­zu­wei­sen oder zu ve­ri­fi­zie­ren.

213 Ur­sprüng­lich Art. 97a.Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 23. Ju­ni 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2760; BBl 2000 255).

214 Fas­sung ge­mä­ss An­hang Ziff. 12 des BG vom 23. Ju­ni 2006 (Neue AHV-Ver­si­cher­ten­num­mer), in Kraft seit 1. Dez. 2007 (AS 2007 5259; BBl 2006 501).

215 Ein­ge­fügt durch An­hang Ziff. 12 des BG vom 23. Ju­ni 2006 (Neue AHV-Ver­si­cher­ten­num­mer), in Kraft seit 1. Dez. 2007 (AS 2007 5259; BBl 2006 501).

BGE

115 V 297 () from 30. Mai 1989
Regeste: Art. 96 und 98 UVG, Art. 122 f. UVV, Art. 26-28 VwVG, Art. 4 Abs. 1 BV: Zum Anspruch auf Akteneinsicht im Gebiet der obligatorischen Unfallversicherung (UV). - Rechtsgrundlagen des Anspruches auf Akteneinsicht in der UV (Erw. 2a). - Verhältnis der Verfahrensbestimmungen von UVG/UVV zu den entsprechenden prozessualen Normen gemäss VwVG (Erw. 2b). - Grundsätze der Akteneinsichtsgewährung nach VwVG (Erw. 2c). - Die Akteneinsichtsregelung von UVG/UVV weicht von der entsprechenden Ordnung der Art. 26 ff. VwVG nicht grundsätzlich ab (Erw. 2d). - Das Akteneinsichtsrecht als Teilgehalt des Anspruches auf rechtliches Gehör (Erw. 2e). - Schranken der Akteneinsichtsgewährung (Erw. 2f). - Die Behandlung verwaltungsinterner Akten (Erw. 2g/aa-cc). - Rechtsfolgen der Verletzung des Anspruches auf Akteneinsicht (Erw. 2h).

116 V 265 () from 17. September 1990
Regeste: Art. 96 ff. und Art. 105 ff. UVG: Fristenstillstand. Das Unfallversicherungsgesetz schliesst die Anwendung kantonalrechtlicher Fristenstillstandsbestimmungen im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren nicht aus.

117 V 401 () from 24. September 1991
Regeste: Art. 4 BV, Art. 105 Abs. 1 UVG, Art. 130 Abs. 2 UVV. Die Bestimmung von Art. 130 Abs. 2 Satz 2 UVV, mit welcher ein Anspruch auf Parteientschädigung im Einspracheverfahren gemäss Art. 105 Abs. 1 UVG ausgeschlossen wird, verstösst weder gegen das Gesetz noch gegen die Verfassung (Erw. 1). Art. 108 Abs. 1 lit. g UVG. Wird ein ziffernmässig bestimmtes Rechtsbegehren im kantonalen Beschwerdeverfahren der Unfallversicherung nur teilweise gutgeheissen, so verstösst die Reduktion der Parteientschädigung wegen bloss teilweisen Obsiegens gegen die bundesrechtliche Bemessungsvorschrift von Art. 108 Abs. 1 lit. g Satz 2 UVG, falls das Rechtsbegehren den Prozessaufwand nicht beeinflusst hat (Erw. 2).

120 V 357 () from 24. August 1994
Regeste: Art. 68 Abs. 1 und Art. 96 UVG, Art. 19 VwVG, Art. 57 ff. BZP. Die nach Art. 19 VwVG in Verbindung mit Art. 57 ff. BZP im Verwaltungsverfahren der SUVA für die Einholung von Sachverständigengutachten anwendbaren Regeln gelten sinngemäss auch für die nach Art. 68 Abs. 1 UVG zugelassenen Privatversicherer (Erw. 1c). Art. 19 VwVG, Art. 57 Abs. 2 BZP, Art. 58 Abs. 2 BZP, Art. 60 Abs. 2 BZP. Rechtsfolgen einer Verletzung der für die Einholung von Sachverständigengutachten im Verwaltungsverfahren der obligatorischen Unfallversicherung geltenden Vorschriften. Regeln bezüglich der Heilung von Verfahrensmängeln (Erw. 2a und b). Art. 58 Abs. 1 BZP, Art. 59 Abs. 1 BZP, Art. 23 OG, Art. 58 BV, Art. 4 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK. - Für Sachverständige gelten grundsätzlich die gleichen Ausstands- und Ablehnungsgründe, wie sie für den Richter vorgesehen sind (Erw. 3a). - Im Hinblick auf die erhebliche Bedeutung, welche den Arztgutachten im Sozialversicherungsrecht zukommt, ist an die Unparteilichkeit des Gutachters ein strenger Massstab anzusetzen (Erw. 3b).

121 V 150 () from 4. September 1995
Regeste: Art. 96 UVG, Art. 12 lit. d VwVG, Art. 56 Abs. 3 BZP in Verbindung mit Art. 19 VwVG, Art. 4 Abs. 1 BV: rechtliches Gehör. Zum Recht auf Teilnahme an einem Augenschein - in casu Durchführung von Schallimmissionsmessungen am Arbeitsplatz des Versicherten - im Verfahren der obligatorischen Unfallversicherung.

121 V 178 () from 28. Februar 1995
Regeste: Art. 45 Abs. 2 lit. b VwVG, Art. 85 Abs. 2 lit. a AHVG, Art. 108 Abs. 1 lit. a UVG, Art. 30bis Abs. 3 lit. a KUVG, Art. 106 Abs. 2 lit. a MVG. Zwischenverfahren betreffend den Ausstand von Gerichtspersonen im kantonalen Beschwerdeverfahren sind grundsätzlich kostenfrei. Art. 134 OG. Regeln für die Kostenpflicht im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht, wenn sich die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine kantonale Zwischenverfügung richtet, die in einem Leistungsprozess ergangen ist.

122 V 157 () from 3. Mai 1996
Regeste: Art. 4 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK. - Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK umfassen keinen formellen Anspruch auf Beizug versicherungsexterner medizinischer Gutachten, wenn Leistungsansprüche streitig sind. - Im Rahmen der freien Beweiswürdigung ist es grundsätzlich zulässig, dass Verwaltung und Sozialversicherungsrichter den Entscheid allein auf versicherungsinterne Entscheidungsgrundlagen stützen. An die Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit solcher Grundlagen sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen.

123 V 331 () from 24. September 1997
Regeste: Art. 10, 12 lit. e und 19 VwVG, Art. 57, 58 und 60 BZP, Art. 22 und 23 OG. Die nach Art. 19 VwVG in Verbindung mit Art. 57 ff. BZP für Sachverständigengutachten geltenden Verfahrensvorschriften (insbesondere die Ausstandsregeln von Art. 58 BZP in Verbindung mit Art. 22 und 23 OG) sind auf die Berichte und Gutachten versicherungsinterner Ärzte nicht anwendbar.

124 V 47 () from 22. Januar 1998
Regeste: Art. 97 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 38 VwVG; Art. 27 Ziff. 1 und Art. 28 des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über soziale Sicherheit vom 1. Mai 1969: Zustellung einer Verfügung der SUVA an einen in der Türkei wohnhaften Versicherten; Einsprachefrist. - Die Zustellung einer Verfügung gemäss Unfallversicherungsrecht im Ausland stellt einen staatlichen Hoheitsakt dar, dessen Ausführung den örtlichen Behörden obliegt. Soweit keine gegenteilige internationale Vereinbarung besteht, ist die Verfügung deshalb auf diplomatischem Weg zu eröffnen. - Das türkisch-schweizerische Abkommen über soziale Sicherheit ermächtigt einen Unfallversicherer nicht, eine an einen in der Türkei wohnhaften Versicherten gerichtete Verfügung per Post zuzustellen. Dessen Einsprache gegen eine per Post versandte Verfügung der SUVA ist deshalb selbst dann zulässig, wenn sie verspätet erfolgt, da die mangelhafte Eröffnung dieses Verwaltungsaktes keinerlei Wirkung gezeitigt hat. - Um dem erwähnten Abkommen gerecht zu werden, hat der Unfallversicherer in der Rechtsmittelbelehrung festzuhalten, dass der Versicherte seine Einsprache in türkisch verfassen und diese auch bei der Sozialversicherungseinrichtung in Ankara einreichen kann.

124 V 372 () from 27. November 1998
Regeste: Art. 68 Abs. 1, Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG. Frage offengelassen, ob der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen, die von einem nach Art. 68 Abs. 1 UVG zugelassenen Versicherer stammen, anwendbar ist. Art. 4 BV. Nimmt ein Versicherer einen Briefumschlag in Verletzung der Aktenführungspflicht gemäss Art. 4 BV nicht zu den Akten, so hat eine allfällige Beweislosigkeit der Rechtzeitigkeit nicht der Einsprecher zu tragen.

125 V 183 () from 20. Mai 1999
Regeste: Art. 84 Abs. 2, Art. 97 ff. und Art. 128 OG; Art. 65 KVG: Rechtsmittelweg. Gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid betreffend die Rückerstattung von in Form von Prämienverbilligungen gewährten Zuschüssen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht zulässig. In diesem Zusammenhang nicht entscheidend ist, dass sich der kantonale Entscheid auf eine bundesrechtliche Rückerstattungsnorm, im konkreten Fall auf Art. 47 AHVG, stützt.

125 V 332 () from 26. April 1999
Regeste: Art. 4 BV; Art. 96 UVG; Art. 19 VwVG; Art. 57 ff. BZP: Beizug von Gutachten aus andern Verfahren. Wenn die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) von dritter Seite in Auftrag gegebene Gutachten beizieht und verwertet, sind nicht die verfahrensmässigen Anforderungen für von ihr selber eingeholte Expertisen gemäss VwVG und BZP massgebend; die Parteirechte des Versicherten sind in solchen Fällen im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs und der Beweiswürdigung zu wahren.

126 V 119 () from 12. April 2000
Regeste: Art. 68 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG: Fristenstillstand. Der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand ist auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen sämtlicher Unfallversicherer anwendbar.

132 V 241 () from 20. März 2006
Regeste: Art. 13 und 36 BV; Art. 43 Abs. 1, Art. 61 lit. c ATSG: Schutz der Privatsphäre; Beweismittelverwertung. Hatte eine private Haftpflichtversicherung eine Person rechtmässig durch einen Privatdetektiv beobachten lassen, bildet Art. 43 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 61 lit. c ATSG die gesetzliche Grundlage für die Verwertung der entsprechenden Beweismittel (Ermittlungsbericht und Videoband) durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. (Erw. 2.5.1)

135 I 169 (8C_807/2008) from 15. Juni 2009
Regeste: Art. 13 Abs. 1, Art. 36 BV; Art. 43 ATSG; Schutz der Privatsphäre, Observation der versicherten Person durch Privatdetektive. Die Unfallversicherung ist befugt, eine versicherte Person durch einen Privatdetektiv observieren zu lassen (E. 4 und 5).

143 I 377 (9C_806/2016) from 14. Juli 2017
Regeste: Art. 59 Abs. 5 IVG; Art. 13 BV; Art. 8 EMRK; Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer im Invalidenversicherungsverfahren angeordneten Observation. Eine von der IV-Stelle angeordnete Observation entbehrt einer genügenden gesetzlichen Grundlage und verletzt daher Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 BV (E. 4). Das Beweismaterial, das im Rahmen einer rechtswidrig angeordneten Observation im öffentlich frei einsehbaren Raum gewonnen wurde, ist im Invalidenversicherungsverfahren gestützt auf eine Interessenabwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen verwertbar. In casu überwiegt das erhebliche und gewichtige öffentliche Interesse an der Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs den hier relativ bescheidenen Eingriff in die grundrechtliche Position der versicherten Person (E. 5).

143 IV 387 (1B_75/2017) from 16. August 2017
Regeste: Art. 8 EMRK; Art. 13 Abs. 1, 36 Abs. 1 BV; Art. 141 Abs. 2, 197 Abs. 1 lit. a, 248, 282 StPO; Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren. Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Frage, ob die insofern rechtswidrig erhobenen Beweismittel im Entsiegelungsverfahren verwertbar oder bereits im Vorverfahren auszuscheiden sind, ist nach Art. 141 Abs. 2 StPO zu prüfen. Falls die Beweismittel nicht klarerweise unverwertbar sind, besteht kein Entsiegelungshindernis und ist die abschliessende Prüfung der Verwertbarkeit dem Sachrichter im Endentscheid vorzubehalten (E. 4).

145 III 63 (4A_442/2018) from 24. Januar 2019
Regeste: Art. 75 ATSG; Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2).

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