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Art. 7 Pflicht zur Erstellung des Umweltverträglichkeitsberichts 9
Wer eine Anlage, die nach dieser Verordnung geprüft werden muss, errichten oder ändern will, muss bei der Projektierung einen Umweltverträglichkeitsbericht über die Auswirkungen der Anlage auf die Umwelt (Bericht) erstellen. 9 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Sept. 2008, in Kraft seit 1. Dez. 2008 (AS 2008 4621). |