Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung
über die Unfallversicherung
(UVV)

vom 20. Dezember 1982 (Stand am 1. Januar 2022)

Art. 41 Unterhaltsbeiträge nach ausländischem Recht

War der ver­stor­be­ne Ver­si­cher­te auf­grund aus­län­di­schen Rechts nur zur Leis­tung ei­nes Un­ter­halts­bei­tra­ges an ein aus­ser­ehe­li­ches Kind ver­pflich­tet, so hat die­ses An­spruch auf ei­ne Wai­sen­ren­te, so­fern die Ver­pflich­tung durch ein rechts­kräf­ti­ges Ge­richts­ur­teil aus­ge­wie­sen ist.