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Art. 27 Abzüge bei Spitalaufenthalt 55
1 Der Abzug vom Taggeld für die Unterhaltskosten in einem Spital beträgt:56
2 Bei Verheirateten oder Alleinstehenden, die für minderjährige oder in Ausbildung begriffene Kinder zu sorgen haben, wird kein Abzug vorgenommen. 55 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4393). 56 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4393). Court decisions
112 V 168 () from July 4, 1986
Regeste: Art. 25bis IVG: Ablösung eines KUVG-Krankengeldes durch ein IV-Taggeld; Besitzstandsgarantie. Art. 25bis IVG ist entgegen seinem Wortlaut auch bei Versicherten anwendbar, die bis zur Eingliederung Anspruch auf ein Krankengeld nach dem altrechtlichen Art. 74 KUVG hatten (Erw. 3). Art. 25 Abs. 1 IVG, Art. 17 Abs. 2 UVG und Art. 27 Abs. 1 UVV: Berechnung des IV-Taggeldes. Zu vergleichen ist das Taggeld der Unfallversicherung ohne den allfälligen Abzug für die Unterhaltskosten mit dem Taggeld der IV, einschliesslich des vollen Eingliederungszuschlages gemäss Art. 25 Abs. 1 IVG (Erw. 4). |