Verordnung
über die Unfallversicherung
(UVV)

vom 20. Dezember 1982 (Stand am 1. Januar 2023)


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Art. 47 Zusammentreffen verschiedener Schadensursachen

Das Mass der Kür­zung von Ren­ten und In­te­gri­täts­ent­schä­di­gun­gen beim Vor­lie­gen un­fall­frem­der Ur­sa­chen rich­tet sich nach de­ren Be­deu­tung für die Ge­sund­heits­schä­-di­gung oder den Tod, wo­bei den per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen des Be­rech­tig­ten eben­falls Rech­nung ge­tra­gen wer­den kann.

BGE

122 V 351 () from 12. September 1996
Regeste: Art. 36 Abs. 2, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 und 110 UVG, Art. 33 Abs. 2 UVV, Art. 128 und 97 Abs. 1 OG, Art. 5 Abs. 1 VwVG: Erstmalige Anfechtung einzelner Komponenten einer Leistungskürzung im Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren. Obschon im Einsprache- und im kantonalen Beschwerdeverfahren ausschliesslich der Kürzungsmodus beanstandet wurde, ist die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Kürzung nach Art. 36 Abs. 2 UVG und ihres allfälligen Ausmasses einer Überprüfung durch das Eidg. Versicherungsgericht im Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren zugänglich. Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 36 Abs. 2 UVG, Art. 33 Abs. 2 UVV: Gesetzes- und Verfassungskonformität von Art. 33 Abs. 2 UVV. Art. 33 Abs. 2 UVV ist gesetzes- und verfassungskonform.

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