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Art. 48 Schuldhafte Herbeiführung des Unfalles
Wollte sich der Versicherte nachweislich das Leben nehmen oder sich selbst verstümmeln, so findet Artikel 37 Absatz 1 des Gesetzes keine Anwendung, wenn der Versicherte zur Zeit der Tat ohne Verschulden gänzlich unfähig war, vernunftgemäss zu handeln, oder wenn die Selbsttötung, der Selbsttötungsversuch oder die Selbstverstümmelung die eindeutige Folge eines versicherten Unfalles war. BGE
129 V 95 () from 24. Dezember 2002
Regeste: Art. 6 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 UVG; Art. 48 UVV: Leistungsansprüche bei Suizid und Suizidversuchen. Soweit Art. 48 UVV die Leistungsansprüche bei Suizid oder Suizidversuch an die Voraussetzung der vollständig aufgehobenen Urteilsfähigkeit des Suizidenten im Zeitpunkt der Tat knüpft, erweist sich diese Bestimmung bei einer an der Entstehungsgeschichte von Art. 37 Abs. 1 UVG orientierten Auslegung als gesetzeskonform.
140 V 220 (8C_494/2013) from 22. April 2014
Regeste: Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 4 ATSG; Art. 37 Abs. 1 UVG; Art. 48 UVV; Leistungsanspruch bei Selbsttötung oder Selbstschädigung. Auch bei im Zustand der gänzlichen Urteilsunfähigkeit begangener Selbsttötung oder Selbstschädigung besteht ein Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nur, wenn die Kriterien des Unfallbegriffs erfüllt sind (E. 3.3). |