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Verordnung
über die Unfallversicherung
(UVV)

Art. 106 Orientierung über die Unfallversicherungspflicht

Die Kan­to­ne ori­en­tie­ren die Ar­beit­ge­ber in zweck­mäs­si­ger Wei­se pe­ri­odisch über die Ver­si­che­rungs­pflicht. Sie wei­sen da­bei auf die Sank­tio­nen hin, die bei Nicht­er­fül­lung der Ver­si­che­rungs­pflicht er­grif­fen wer­den kön­nen.