Verordnung
über die Unfallversicherung
(UVV)


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Art. 138 Grundlage für die Bemessung der Prämien und Geldleistungen 228

Die Prä­mi­en und Geld­leis­tun­gen wer­den im Rah­men von Ar­ti­kel 22 Ab­satz 1 nach dem ver­si­cher­ten Ver­dienst be­mes­sen, der bei Ver­trags­ab­schluss ver­ein­bart wird und je­weils auf Be­ginn ei­nes Ka­len­der­jah­res an­ge­passt wer­den kann. Die­ser Ver­dienst darf bei Selbst­stän­di­g­er­wer­ben­den nicht we­ni­ger als 45 Pro­zent und bei Fa­mi­li­en­glie­dern nicht we­ni­ger als 30 Pro­zent des Höchst­be­trags des ver­si­cher­ten Ver­diens­tes be­tra­gen.

228 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V vom 18. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 20153815).

BGE

115 V 416 () from 21. Dezember 1989
Regeste: Art. 103 lit. a OG, Art. 20 Abs. 2 UVG. Wird die Invalidenrente der Unfallversicherung als Komplementärrente gewährt hat der Versicherte ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung eines höheren Invaliditätsgrades, auch wenn sich ein solcher nicht auf die Höhe der Rente auswirkt (Erw. 3). Art. 15 Abs. 2 UVG, Art. 22 Abs. 2 UVV, Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 7 lit. e und Art. 15 Abs. 3 AHVV. Extratrinkgelder (overtips) im Taxigewerbe gelten grundsätzlich nicht als massgebender Lohn; sie sind damit bei der Ermittlung des versicherten Verdienstes für die Bemessung der Invalidenrente der Unfallversicherung ausser acht zu lassen (Erw. 5).

148 V 286 (8C_701/2021) from 4. Mai 2022
Regeste: Art. 5 und 15 UVG; Art. 24 Abs. 2 und Art. 138 UVV; Anpassung des versicherten Verdienstes bei verzögertem Rentenbeginn in der freiwilligen Versicherung. Der erhebliche und langandauernde Unterschied zwischen dem im Unfallzeitpunkt vereinbarten versicherten Verdienst und dem ausgewiesenen AHV-beitragspflichtigen Einkommen, der Übertritt von der freiwilligen in die obligatorische Unfallversicherung nach wiedererlangter voller Arbeitsfähigkeit und die Entstehung des Rentenanspruchs mehr als fünf Jahre nach dem versicherten Ereignis können im Ausnahmefall eine Anpassung des vereinbarten Vorunfallverdienstes in analoger Anwendung von Art. 24 Abs. 2 UVV begründen (Änderung der Rechtsprechung; E. 9.3.8).

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