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Verordnung
über die Unfallversicherung
(UVV)

Art. 97 Betriebsübergang

Geht ein Be­trieb auf einen an­de­ren In­ha­ber über, so muss die­ser den Über­gang in­nert 14 Ta­gen dem bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer mel­den.