Verordnung
über die Unfallversicherung
(UVV)


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Art. 87 Zweige öffentlicher Verwaltungen

Als öf­fent­li­che Ver­wal­tun­gen im Sin­ne von Ar­ti­kel 66 Ab­satz 1 Buch­sta­be q des Ge­set­zes gel­ten auch die Ver­wal­tun­gen der Be­zir­ke und Krei­se.

BGE

149 V 39 (8C_109/2022) from 22. Februar 2023
Regeste: Art. 66 Abs. 1 lit. m i.V.m. lit. f, Art. 66 Abs. 2 UVG; Zuständigkeitsbereich der Suva. Bejahung der Suva-Unterstellung eines im Bereich der Mobilität tätigen Vereins, welcher neben verschiedenen anderen Angeboten und Dienstleistungen in Service-Centern auch freiwillige und amtliche Fahrzeugprüfungen durchführt (E. 5).

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