Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)

vom 19. Dezember 1986 (Stand am 1. Dezember 2022)


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Art. 1

Die­ses Ge­setz bezweckt, den lau­te­ren und un­ver­fälsch­ten Wett­be­werb im In­ter­es­se al­ler Be­tei­lig­ten zu ge­währ­leis­ten.

BGE

81 II 467 () from 4. Oktober 1955
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Verwechselbarkeit von Geschäftsbezeichnungen (Ciné-Studio und ITA-Studio für Kinos), UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d. Studio ist keine gemeinfreie Sachbezeichnung (Erw. 1). Verwechslungsgefahr (Erw. 2, 3). Verstoss gegen Treu und Glauben setzt nicht Verschulden voraus (Erw. 4). Urteilspublikation, Voraussetzungen (Erw. 5).

82 II 346 () from 26. Juni 1956
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Unzulässigkeit der Verwendung verwechselbarer Etiketten für Mineralwasserflaschen. Massgeblichkeit des Gesamteindrucks (Erw. 1, 2). Unzulässigkeit der Bezeichnung "Schwarzenburger" für ein Mineralwasser wegen Verwechselbarkeit mit der Bezeichnung "Weissenburger". UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d (Erw. 3). Feststellungsklage, Voraussetzungen, UWG Art. 2 Abs. 1 lit. a (Erw. 4). Schadenersatzklage, Schadensbemessung, UWG Art. 2 Abs. 1 lit. d (Erw. 5). Urteilsveröffentlichung als Mittel zur Schadensgutmachung, UWG Art. 6 (Erw. 5).

83 II 312 () from 13. September 1957
Regeste: 1. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, internationales Recht. a) Ein fremder Staat kann das von der Schweiz gewährte Recht auf Schutz einer Marke nicht enteignen (Erw. 1). b) Ob die schweizerischen Schutzrechte an einer Marke von einem im Ausland Niedergelassenen auch geltend gemacht werden können, wenn er das Geschäft, für dessen Erzeugnisse die Marke bestimmt war, nicht oder nur teilweise erwirbt oder behält, beurteilt sich nach schweizerischem Recht (Erw. 3 lit. a). c) Art. 6 und 9 MMA bewirken nicht, dass die schweizerischen Schutzrechte an der beim internationalen Büro hinterlegtenMarke untergehen, wenn dem ausländischen Hinterleger die Rechte im Ursprungsland enteignet werden (Erw. 5). d) Art. 9 MMA. Die ungerechtfertigte Übertragung im internationalen Register verleiht dem Eingetragenen keine Rechte an der Marke (Erw. 6). e) e) Art. 5 und 9 MMA verbieten dem Verbandsland nicht, eine im internationalen Register vermerkte ungerechtfertigte Übertragung für sein Gebiet als ungültig zu erklären. Wie ist registermässig vorzugehen, wenn das geschieht? (Erw. 8). 2. Schutz der Fabrik- oder Handelsmarke, schweizerisches Recht. a) Art. 11 Abs. 1 MSchG. Geht die Marke unter, wenn dem Inhaber Teile seines Geschäftes ohne die Marke enteignet werden? (Erw. 3 lit. b-d). b) Art. 9 Abs. 1 MSchG. Gebrauch der Marke durch einen Lizenznehmer steht dem Gebrauch durch den Inhaber der Marke gleich. Wann ist die Unterlassung des Gebrauchs hinreichend gerechtfertigt? (Erw. 4). .. c) Art. 16 MSchG, Art. 2 ZGB. Die ungerechtfertigte Übertragung im Register und der Gebrauch der Marke durch den Eingetragenen verleihen diesem keine Rechte an der Marke. Handelt der Verletzte, der vom Eingetragenen Erzeugnisse bezogen hat, rechtsmissbräuchlich, wenn er sich dem weiteren Gebrauch der Marke durch ihn widersetzt? (Erw. 6). 3. Schutz der Firma, internationales Recht. Art. 13 Abs. 2 des Handelsvertrages zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei vom 24. November 1953 und Art. 8 PVÜ berechtigen den in der Tschechoslowakei Niedergelassenen nicht, seine Firma in der Schweiz auch dann zu gebrauchen, wenn sie vorgehende Rechte anderer verletzt (Erw. 7).

84 II 450 () from 28. Oktober 1958
Regeste: Verwechslungsgefahr; Unterlassungsklage. Art. 1 Abs. 2 lit. d, Art. 2 Abs. 1 lit. b. UWG Unzulässigkeit der Hervorrufung einer Herkunftsverwechslung (Erw. 1). Gefahr der Herkunftsverwechslung bei Zigarettenpackungen (Erw. 2 u. 3). Bedeutung der Nachahmungsabsicht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Erw. 4). Anforderungen an den gerichtlichen Unterlassungsbefehl (Erw. 6).

84 II 579 () from 9. Dezember 1958
Regeste: Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d, Art. 6 U WG, unlauterer Wettbewerb. 1. Verwechselbarkeit von Herrenunterhosen mit gekreuzten Bändern (Erw. 1). 2. Wann verstösst die Nachmachung einer Massnahme, die einen technischen Zweck verfolgt, sich aber auch im Aussehen der Ware auswirkt und daher Verwechslungen möglich macht, gegen Treu und Glauben? (Erw. 2, 3). 3. Voraussetzungen der Veröffentlichung des Urteils (Erw. 4).

85 II 443 () from 15. Dezember 1959
Regeste: 1. Art. 17 Abs. 1 UWG, Art. 1 Abs. 1 AO. Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen bedürfen nur dann einer Bewilligung, wenn sie öffentlich angekündet werden. Begriff der öffentlichen Ankündigung. 2. Art. 1 Abs. 1 UWG. Verstösst ein Geschäftsinhaber gegen Treu und Glauben, wenn er unmodisch gewordene Kleider mit Verlust liquidiert, indem er sie zum Teil billig verkauft, zum Teil den Käufern unentgeltlich abgibt?

87 II 35 () from 21. Februar 1961
Regeste: Verwechselbarkeit der Marken BIC und BIG-PEN für Kugelschreiber; Art. 6 MSchG (Erw. 2). Unlauterer Wettbewerb durch Verwendung einer verwechselbaren Marke (Erw. 3).

87 II 40 () from 11. Januar 1961
Regeste: 1. Art. 24 lit. a MSchG, Art. 1 UWG. Die Bezeichnung "Blick" für eine Tageszeitung unterscheidet sich genügend von der Marke "Quick" einer illustrierten Wochenschrift (Erw. 1, 2). 2. Art. 28, 29 ZGB. Geniessen berühmte Marken weitergehenden Schutz als nach MSchG und UWG? (Erw. 3).

87 II 54 () from 3. Februar 1961
Regeste: Nachahmung einer Ware (Fenster- und Türscharnier); Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 lit. d UWG. Begriff und Voraussetzungen der Verwechselbarkeit (Erw. 2). Unter welchen Voraussetzungen stellt die Übernahme nicht technisch bedingter Ausstattungsmerkmale eines gemeinfreien Erzeugnisses unlauteren Wettbewerb dar? (Erw. 3). Bedeutung des Umstandes, dass die massgetreue Nachbildung der Scharniere die Verwendung der vom Kläger hergestellten Anschlage-Werkzeuge gestattet (Erw. 4).

87 II 113 () from 9. Mai 1961
Regeste: 1. Art. 36 Abs. 2, 55 Abs. 1 lit. a OG. Wird der Streitwert in der Berufungsschrift nicht angegeben, so ist dennoch auf die Berufung einzutreten, wenn er ohne weiteres mit Sicherheit erkennbar ist. Streitwert einer Klage auf Feststellung und Unterlassung unlauteren Wettbewerbs. 2. Internationales Privatrecht. Die unerlaubte Handlung untersteht hinsichtlich Voraussetzungen und Folgen nach der Wahl des Verletzten dem Rechte des Ortes, wo sie ausgeführt wird, oder dem Rechte des Ortes, wo ihr Erfolg eintritt. 3. Art. 1 UWG. a) Vergleichende Werbung ist erlaubt, wenn die Vergleichung objektiv richtig, nicht irreführend und nicht herabwürdigend ist. b) Ob eine dem wirtschaftlichen Wettbewerb dienende Äusserung in der Presse unlauter ist, hängt davon ab, wie der Leser sie verstehen muss.

87 II 349 () from 2. November 1961
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unter welchen Voraussetzungen stellt die Verwendung einer bereits von einem Konkurrenten gebrauchten gemeinfreien Sachbezeichnung in der Werbung unlauteren Wettbewerb dar?

88 II 176 () from 25. Juni 1962
Regeste: 1. Ansprüche auf Unterlassung und auf Beseitigung eines gegen ein absolutes Recht verstossenden Zustandes. a) Sie verjähren nicht (Erw. 2). b) Handelt rechtsmissbräuchlich, wer lange zuwartet, ehe er sie geltend macht? (Erw. 3) 2. Firmenrecht. a) Art. 956 Abs. 2 OR gibt auch Anspruch auf Löschung der Firma (Erw. 1). b) Art. 951 Abs. 2 OR. Anforderungen an die Unterscheidungskraft der Firma einer Aktiengesellschaft (Erw. 4, 5). 3. Unlauterer Wettbewerb. a) Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG setzt nicht voraus, dass der Täter Verwechslungen herbeiführen wolle (Erw. 6). b) Die Ansprüche aus Art. 2 Abs. 1 lit. a-c UWG setzen nicht ein Verschulden voraus (Erw. 6).

89 I 49 () from 11. Februar 1963
Regeste: Markenrecht. Verweigerung des Schutzes einer internationalen Marke in der Schweiz wegen Gefahr der Täuschung über die Herkunft der Ware. Schweizerischer Ortsname in der Marke für Erzeugnisse, die mit Zustimmung einer am betreffenden Ort niedergelassenen Firma nach deren Vorschriften im Ausland hergestellt werden. Pariser Verbandsübereinkunft Art. 6 lit. B Ziff. 3; Madrider Abkommen Art. 5 Abs. 1; MSchG Art. 3 Abs. 4, Art. 14 Ziff. 2 und Art. 18 Abs. 3; UWG Art. 1 Abs. 2 lit. b.

90 II 51 () from 17. März 1964
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Klagerecht einer italienischen Handelsgesellschaft. Londoner Fassung 1934 der Pariser Verbandsübereinkunft, Art. 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 (Erw. 2). Nachahmung von in der Schweiz nicht hinterlegten Stoffzeichnungen mit Hilfe von Mustern, die der Beklagten auf Bestellung hin zur Prüfung im Hinblick auf einen Kauf solcher Stoffe zugesandt worden waren. Verwechselbarkeit der Erzeugnisse der Parteien. Verstoss gegen Treu und Glauben im Sinne von UWG Art. 1 Abs. 1. (Erw. 4-6). Feststellung der Widerrechtlichkeit nach UWG Art. 2 Abs. 1 lit. a; Fehlen eines rechtlichen Interesses. (Erw. 8). Verbot künftiger widerrechtlicher Handlungen gemäss UWG Art. 2 Abs. 1 lit. b wegen Wiederholungsgefahr. (Erw. 9). Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes gemäss UWG Art. 2 Abs. 1 lit. c; Fehlen eines genügenden Grundes für eine solche Anordnung. (Erw. 10). Schadenersatz; Verschulden der Beklagten im Sinne von UWG Art. 2 Abs. 1 lit. d. (Erw. 11).

90 II 315 () from 6. Oktober 1964
Regeste: Internationaler Schutz des Handelsnamens, Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Art. 2 Abs. 1, Art. 8. Schutzanspruch des nicht im schweizerischen Handelsregister eingetragenen ausländischen Unternehmens (Erw. 2). Namensschutz, Art. 29 ZGB. Anwendung auf den Handelsnamen eines ausländischen Unternehmens (Erw. 3). Unlauterer Wettbewerb, Begriff des Wettbewerbsverhältnisses (Erw. 4). Berufungsverfahren, Art. 63 Abs. 3 OG, freie rechtliche Überprüfung (Erw. 1).

91 II 117 () from 30. März 1965
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Internationales Privatrecht. Begeht der VEB Carl Zeiss Jena mit der Führung dieses Namens in der Schweiz unlauteren Wettbewerb gegenüber der Firma Carl Zeiss Heidenheim? Voraussetzungen für den Schutz des Handelsnamens in der Schweiz gegen unlauteren Wettbewerb; PVÜ Art. 2 Abs. 1, 8 und 10 bis (Erw. I/1). Bestimmung des Rechts, nach welchem sich das Vorliegen unlauteren Wettbewerbs beurteilt (Erw. I/2). Unlauterer Wettbewerb wegen gegen Treu und Glauben verstossender Hervorrufung einer Namensverwechslung? UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d (Erw. II). Massgebendes Recht für die Namensbildung einer ausländischen juristischen Person (Erw. II/2). Voraussetzungen, unter denen das Bundesgericht ausnahmsweise zur Überprüfung und Anwendung ausländischen Rechtes befugt ist. OG Art. 43 Abs. 1 (Erw. II/3). Massgeblichkeit des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland für die Namensbildung der Firma Carl Zeiss Heidenheim und des Rechtes der DDR für die Namensbildung des VEB Carl Zeiss Jena. Einfluss der Nichtanerkennung der DDR durch die Schweiz (Erw. II/4 und 5). Bei Rechtmässigkeit der Namensführung beider Parteien nach ihrem Heimatrecht ist die Frage des unlauteren Wettbewerbes in der Schweiz nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden (Erw. II/6). Massgebende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte für die Entscheidung des vorliegenden Falles (Erw. II/7). Unlauterer Wettbewerb wegen unrichtiger Angaben eines Wettbewerbers über sich und seine Geschäftsverhältnisse? UWG Art. 1 Abs. 2 lit. b (Erw. III).

92 II 257 () from 15. November 1966
Regeste: Marken-, Wettbewerbs- und Namenrecht. Im Ausland erfolgte Anbringung eines mit schweizerischen Marken verwechselbaren Zeichens auf einem Werbemuster, das als Beilage einer Zeitschrift in der Schweiz verbreitet wird. Markenrechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts (Erw. II). Verwechselbarkeit (Erw. II/1). Markenmässiger Gebrauch, Art. 1 Ziff. 2 MSchG (Erw. II/2). Nachahmung, Art. 24 lit. a MSchG (Erw. II/3). Feilhalten, Inverkehrbringen, Art. 24 lit. c MSchG (Erw. II/4). Wettbewerbsrechtliche Beurteilung (Erw. III). Verhältnis des Marken- zum Wettbewerbsrecht (Erw. III/1). Anwendbarkeit des schweizerischen Rechts (Erw. III/2). Verstoss gegen Treu und Glauben wegen Täuschungsgefahr in bezug auf die Herkunft des mit dem Werbemuster angepriesenen Erzeugnisses, Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG (Erw. III/3, 4). Ansprüche aus diesem Sachverhalt (Erw. III/5-9). Namenrecht, Art. 28, 29 Abs. 2 ZGB (Erw. IV).

92 II 270 () from 15. November 1966
Regeste: Markenschutz 1. Voraussetzungen, unter denen eine geographische Bezeichnung (hier: Sihl) nicht als Gemeingut (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2, Art. 3 Abs. 3 MSchG) anzusehen, sondern als Marke schutzfähig ist (Erw. 2). 2. Unterscheidbarkeit der Marken der Parteien (COSIL einerseits, Sihl und SYNTOSIL anderseits). Art. 6 Abs. 1 MSchG (Erw. 3, 4). Unlauterer Wettbewerb 1. Der markenmässige Gebrauch eines nach MSchG als Marke zulässigen Zeichens verstösst nicht gegen Art. 1 UWG (Erw. 5). 2. Begründet die nicht markenmässige Verwendung des Zeichens COSIL für die Erzeugnisse der Beklagten die Gefahr von Verwechslungen mit den durch die Zeichen Sihl oder SYNTOSIL gekennzeichneten Erzeugnissen der Klägerin? Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG (Erw. 6). Schutz der Firma, des Namens und der Persönlichkeit. Liegt darin, dass die Beklagte für ihre Erzeugnisse das Wort COSIL verwendet, ein unbefugter Gebrauch der Firma der Klägerin(Art. 956 Abs. 2 OR) oder eine Anmassung ihres Namens (Art. 29 Abs. 2 ZGB), oder wird die Klägerin dadurch in ihren persönlichen Verhältnissen verletzt (Art. 28 ZGB)? (Erw. 7).

92 IV 38 () from 21. Januar 1966
Regeste: Art. 13 UWG. Nichtmitbewerber sind nur strafbar, soweit die Täterschaft Dritter in einzelnen Tatbeständen ausdrücklich oder sinngemäss vorgesehen wird.

93 II 40 () from 9. Mai 1967
Regeste: Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb. Interesse der Klägerin an der Klage aus Firmenrecht trotz Konkurseröffnung über die beklagte Aktiengesellschaft (Erw. 1). Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firmen von Aktiengesellschaften (Erw. 2 lit. a und b). Rechtsmissbräuchliches Löschungsbegehren? (Erw. 2 lit. c). Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer verwechselbaren Firma (Erw. 3).

93 II 135 () from 13. Juni 1967
Regeste: 1. Aktiv- und Passivlegitimation für die Klage aus UWG (Erw. 1). 2. Begeht ein Berufsverband unlauteren Wettbewerb, wenn er Dritten gegenüber die Auffassung vertritt, die Mitglieder eines andern Verbandes verwendeten eine Berufsbezeichnung, die gesetzlich nicht zulässig sei? (Erw. 2). 3. Tragweite von Art. 46 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Erw. 3 a und b). 4. Die Führung der Bezeichnung "Ingenieur HTL" und "Architekt HTL" durch Absolventen eines Technikums verstösst gegen das UWG (Erw. 3b und c).

93 II 260 () from 17. November 1967
Regeste: Gemeingut einer Marke im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Voraussetzungen (Erw. 1). Verwechslungsgefahr (Art. 6 und 24 lit. a MSchG). Sie beurteilt sich nach dem Eindruck, den die sich gegenüberstehenden Marken als Ganzes hinterlassen (Erw. 2). Einfluss eines schwachen früheren Zeichens auf die Verwechslungsgefahr (Erw. 3). Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 VVO zum MSchG und Art. 34 MSchG. Befugnis des Richters, eine Marke ungültig zu erklären und die Löschung anzuordnen. In der Ungültigerklärung ist der Anspruch auf Löschung einer Marke inbegriffen (Erw. 4). Unlauterer Wettbewerb bei Verstössen gegen das Markenschutzgesetz. Voraussetzungen (Erw. 6). Widerrechtlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 lit. a UWG. Rechtliches Interesse (Erw. 7). Veröffentlichung des Urteils nach Art. 6 UWG. Voraussetzungen und Zweck dieser Massnahme (Erw. 8).

93 II 272 () from 7. Juli 1967
Regeste: Art. 1 Abs. 1 UWG. Pflicht des Unternehmers zur Geheimhaltung der ihm vom Besteller anvertrauten Konstruktionsidee. Grundsatz von Treu und Glauben (Erw. 2 bis 4). Gemeinfreiheit des Erzeugnisses als grundsätzlicher Beendigungsgrund des Nachahmungsverbots (Erw. 5). Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Beschränkung dieser Vorschrift auf den Ausstattungsschutz eines Erzeugnisses. (Erw. 6).

95 II 191 () from 1. April 1969
Regeste: Zulässigkeit der Berufung (Erw. I). Markenschutz. Verwechslungsgefahr, allgemeine Grundsätze (Erw. II/1 u. 2). Keine Verwechslungsgefahr, wegen ausreichender Verschiedenheit des Gesamteindrucks, zwischen der kombinierten Wort/Bild-Marke "Tobler Mint" und dem ähnlich ausgestatteten Erzeugnis "Polar Menthe" (Erw. II/3 u. 4). Wettbewerbsrecht. Verhältnis der markenrechtlichen zur wettbewerbsrechtlichen Verwechselbarkeit (Erw. III/1). Unlauterer Wettbewerb durch planmässiges Heranschleichen an eine fremde Ausstattung? (Erw. III/2).

95 II 470 () from 30. September 1969
Regeste: Begriff des Musters bzw. Modells, MMG Art. 2, 3, 12 Ziff. 1 (Erw. II/1-3). Schutzfähigkeit eines Brief-/Milchkastens? (Erw. II/4). Wettbewerbsrecht, Verhältnis zum Modellschutz (Erw. III/1). Unlauterer Wettbewerb - durch Übernahme einer Konstruktion oder Ausstattung? UWG Art. 1 Abs. 2 lit. d (Erw. III/2); - durch Vertrauensmissbrauch? (Erw. III/3). Verletzung der bundesrechtlichen Vorschriften über den Beweis? Art. 8 ZGB (Erw. III/2 c, 3 c).

96 II 236 () from 20. Juli 1970
Regeste: Markenschutz. Verwechslungsgefahr (Art. 6 MSchG). Sie beurteilt sich nach dem Gesamteindruck, den die einander gegenüberstehenden Zeichen in der Schweiz erwecken (Grundsatz der Territorialität). Verwechslungsgefahr zwischen den Marken VALVOLINE und HAVOLINE (Erw. 3-5).

96 II 243 () from 3. November 1970
Regeste: Apfelweinmarken; Verwechslungsgefahr. 1. Eine reine Wortmarke kann auch durch eine Marke verletzt werden, die aus Wort und Bild besteht (Erw. 1). 2. Art. 6 Abs. 1 und 2 MSchG. Verwechselbarkeit von Wortmarken, die sich nur durch die Farbangaben unterscheiden, z.B. "Blauer Bock", "Grüner Bock", "Roter Bock" (Erw. 2). 3. Art. 3 Abs. 2 und 4 MSchG. Die insbesondere für Apfelwein verwendete Wortmarke "Blauer Bock" ist nicht Sachbezeichnung und verstösst, mag sie auch den Titel einer Rundfunksendung in Erinnerung rufen, nicht gegen die guten Sitten (Erw. 3 und 4). 4. Art. 9 MSchG. Nichtigkeit einer Marke, weil sie in Deutschland, nicht aber in der Schweiz gebraucht wird (Erw. 5)? 5. Unterscheidbarkeit der Marken "Blauer Bock" einerseits und "Bockstein" und "Springbok" anderseits (Erw. 6).

96 II 400 () from 1. Dezember 1970
Regeste: Markenrecht. Verwechslungsgefahr (Art. 6 und 24 lit. a MSchG). Sie entsteht schon dann, wenn nur ein Merkmal der hinterlegten Marke verwendet wird und dieses charakteristisch und für den Gesamteindruck bestimmend ist (Erw. 2). Keine genügende Unterscheidbarkeit der Marken "MEN'S CLUB" und "EDEN CLUB" (Erw. 3 und 4). Art. 6 Abs. 1 und 9 Abs. 1 MSchG. Der Beklagte kann im Prozess die Einrede der Nichtigkeit der vom Kläger verwendeten Marke auch dann erheben, wenn sich diese von einer gebrauchsälteren,aber nicht eingetragenen Drittmarke nicht genügend unterscheidet (Erw. 5). Kumulative Anwendbarkeit des Marken- und Wettbewerbsrechts (Erw. 6).

97 II 78 () from 16. Februar 1971
Regeste: Markenschutz, unlauterer Wettbewerb und Schutz der Firma. 1. Art. 9 Abs. 1 MSchG. Die Löschung einer Marke wegen Nichtgebrauchs setzt eine Klage voraus (Erw. 1). 2. Art. 6 Abs. 1 und 3 MSchG. Die Unterscheidbarkeit von Marken beurteilt sich nach dem Gesamteindruck, den sie beim Käufer erwecken. Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken POND'S und RESPOND, aber Grenzfall (Erw. 2). 3. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Die Verwendung einer Marke, die nach MSchG erlaubt ist, verstösst nicht gegen Treu und Glauben. 4. Art. 8 PVUe. Die Marke RESPOND verletzt den Handelsnamen Chesebrough-Pond's nicht (Erw. 3).

97 II 153 () from 30. März 1971
Regeste: Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb. Art. 2 ZGB. Verwirkung des Klagerechts des Firmeninhabers (Erw. 1). Art. 951 Abs. 2 OR. Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firmen von Aktiengesellschaften (Erw. 2). Art. 29 Abs. 2 ZGB. Namensanmassung einer Aktiengesellschaft, wenn sie den verwechselbaren Hauptbestandteil ihrer Firma im Geschäftsverkehr verwendet (Erw. 3). Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer verwechselbaren Firma (Erw. 4).

98 II 57 () from 1. Februar 1972
Regeste: Firmenbildung, Schutz des Handelsnamens, unlauterer Wettbewerb. 1. Art. 8 und 10bis PVUe. Schutz eines ausländischen Handelsnamens in der Schweiz (Erw. 1). 2. Art. 1 UWG. Wettbewerbsverhältnis zwischen einem ausländischen und einem schweizerischen Bankunternehmen (Erw. 2). 3. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer Firma, die teils aus dem zum Individualzeichen gewordenenBestandteil einer älteren Firma besteht; Rechtsfolgen (Erw. 3-5). 4. Art. 29 Abs. 2 ZGB. Verletzung des Namensrechtes durch den Gebrauch einer unzulässigen Geschäftsfirma (Erw. 6).

98 II 67 () from 1. Februar 1972
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Führung einer verwechselbaren Firma.

100 II 224 () from 9. Juli 1974
Regeste: Firmenrecht. Wettbewerbsrecht. Art. 951 Abs. 2 OR. Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firma der Aktiengesellschaft (Verdeutlichung der Rechtsprechung; Erw. 2). Verwechslungsgefahr im konkreten Fall bejaht (Erw. 3). Art. 944 Abs. 1 und 950 Abs. 1 OR. Sachbezeichnungen, die in die Firma der Aktiengesellschaft aufgenommen werden, sind vom Nachbenützer mit einem unterscheidungskräftigen Zusatz zu versehen (Erw. 4). Art. 956 Abs. 2 OR und Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Unterlassungsklage. Kumulative Anwendung von Firmen- und Wettbewerbsrecht (Erw. 5).

100 II 395 () from 22. Oktober 1974
Regeste: Art. 944 Abs. 1 und 956 Abs. 2 OR, Art. 1 UWG. 1. Klage aus Firmen- und Wettbewerbsrecht wegen Gebrauchs einer Firmenbezeichnung; Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den Streitwert (Erw. 1). 2. Art. 2 ZGB. Untergang von Löschungs- und Unterlassungsansprüchen aus Firmenrecht und unlauterem Wettbewerb infolge unbegründeten Zuwartens mit der Klage (Erw. 2, 3 und 4b). 3. Art. 44 Abs. 2 HRegV. Zulässigkeit einer Kurzbezeichnung, die Bestandteil der Firma ist, aber nur in Werbetexten, Inseraten und dergleichen verwendet wird (Erw. 4a).

102 IA 533 () from 17. März 1976
Regeste: 1. Art. 84 OG. Voraussetzungen dafür, dass ein von einer Behörde ausgehendes an eine ihr nicht direkt unterstellte öffentliche Körperschaft gerichtetes Rundschreiben, das eine Empfehlung zum Inhalt hat, einem mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechtbaren Hoheitsakt gleichzustellen ist (E. 1). 2. Kant. Bestimmung betr. Ausschluss der Vergebung öffentlicher Arbeiten an Bewerber, die sich nicht verpflichten, auf das mit ihren Angestellten bestehende Vertragsverhältnis die Bestimmungen des für diese Kategorie geltenden Gesamtarbeitsvertrages anzuwenden. Eine solche Vorschrift kann vom Kanton erlassen werden, obwohl der Bund Bestimmungen über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erlassen hat - Art. 34ter BV -, und bedeutet weder eine Verletzung der derogatorischen Kraft des Bundesrechts - Art. 2 ÜbBest. BV - (E. 7) noch der Handels- und Gewerbefreiheit - Art. 31 BV (E. 10 und 11). 3. Handels- und Gewerbefreiheit. a) Verhältnis zur Vertragsfreiheit (E. 10a). b) Sie verleiht dem Privaten kein Recht auf Leistungen des Staates (E. 10b). c) Der Vorbehalt zugunsten des kant. Rechts (Art. 31 Abs. 2 BV) umfasst ausser Polizeibestimmungen im engen Sinn auch sozialpolitische Massnahmen, sofern diese nicht in die freie Konkurrenz eingreifen oder deren Wirkung abschwächen und im übrigen nicht gegen die andern Verfassungsgrundsätze verstossen, deren Beachtung jede Beschränkung der verfassungsmässigen Rechte voraussetzt (E. 10e). d) Die Tessiner Gesetzgebung über die Vergebung öffentlicher Arbeiten geht nicht über den Vorbehalt des Art. 31 Abs. 2 BV hinaus (E. 10f), entspricht einem öffentlichen Interesse (E. 11c), verletzt die Grundsätze der Verhältnismässigkeit (E. 11d) und der rechtsgleichen Behandlung der Berufsgenossen nicht (E. 11e).

102 II 122 () from 30. März 1976
Regeste: Markenschutz und unlauterer Wettbewerb. 1. Art. 40 OG und Art. 73 BZP. Die Erklärung des Beklagten, auf die weitere Verwendung einer Marke zu verzichten, macht ein Feststellungsbegehren auf Verletzung von Markenrechten nicht gegenstandslos, wenn er die Verwechselbarkeit der Marke gleichwohl bestreitet (Erw. 1). 2. Art. 6 Abs. 1 und 3 MSchG und Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "annabelle" und "Annette", die sich auf gleichartige Zeitschriften beziehen (Erw. 2 und 3). 3. Art. 32 Abs. 1 MSchG und Art. 6 UWG. Veröffentlichung des Urteilsspruches (Erw. 4).

102 II 286 () from 4. Mai 1976
Regeste: Art. 1 Abs. 1 UWG. 1. Wer in Werbetexten für Fernunterricht weitere Informationen verspricht und Interessenten, die sich daraufhin melden, ohne Ankündigung durch Vertreter zuhause aufsuchen lässt, handelt noch nicht unlauter im Sinne des UWG (Erw. 2). 2. Unlauteren Wettbewerb begeht hingegen, wer seine Fernschule öffentlich als die grösste der Schweiz rühmt, obschon sich dies bei objektiver Betrachtungsweise nicht sagen lässt (Erw. 3).

102 II 292 () from 18. Mai 1976
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Die vergleichende Werbung, die weder unwahr, irreführend noch unnötig verletzend ist, kann gegen die Generalklausel des Art. 1 Abs. 1 UWG verstossen (Verdeutlichung der Rechtsprechung; Erw. 6). Das trifft dann zu, wenn der gute Ruf eines Mitbewerbers oder seines Erzeugnisses ausgebeutet wird (Erw. 7).

103 II 211 () from 15. August 1977
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Nachahmung einer Ware. 1. Streitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb unterstehen der Vorschrift des Art. 46 OG (E. 1). 2. Verwechslungsgefahr zwischen Dosen, in denen mit Schokolade überzogene Trockenfrüchte angeboten werden (E. 2). 3. Gründe, aus denen die Nachahmung einer Verpackung als unlauter zu bezeichnen ist (E. 3).

104 II 58 () from 12. Mai 1978
Regeste: Art. 1 und Art. 2 UWG. Unzulässiger Eintrag im Telefonbuch.

104 II 124 () from 25. April 1978
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. a und lit. b UWG. Vergleichende Werbung. 1. Art. 36 Abs. 2 und Art. 46 OG. Streitwert bei Streitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb (E. 1). 2. Voraussetzungen, unter denen vergleichende Werbung erlaubt ist (E. 2). 3. Auslegung von Inseraten, in denen Markenskier nach den damit an Weltcup-Rennen erzielten Punktesummen miteinander verglichen werden (E. 3). Einrede widersprüchlichen Verhaltens (E. 4a). Zulässige Werbung mit sportlichen Erfolgen (E. 4b). 4. Unzulässige Werbung mit Ranglisten, die sich über einen wichtigen Berechnungsfaktor ausschweigen und daher irreführend sind (E. 5). 5. Art. 2 Abs. 1 lit. a und b UWG. Voraussetzungen der Feststellungs- und Unterlassungsklage (E. 6).

104 II 322 () from 31. Oktober 1978
Regeste: Modellschutz und unlauterer Wettbewerb. 1. Berufung gegen ein Urteil, das die Behandlung eines von mehreren Klagebegehren scheinbar vorbehält, im Ergebnis aber über alle Begehren entscheidet (E. 1). 2. Art. 23bis MMG. Klage eines schweizerischen Inhabers internationaler Modellhinterlegungen gestützt auf schweizerisches Recht (E. 2). 3. Art. 12 Ziff. 1 und 4 MMG. Neuheit und Schutzfähigkeit von Stiefelmodellen mit schmückender Ausstattung; Begriff des Modells (E. 3). 4. Art. 24 Ziff. 1 MMG. Verletzung von Modellrechten durch Nachahmung einer schmückenden Ausstattung? Begriff der Nachahmung (E. 4). 5. Art. 1 Abs. 1 und 2 lit. d UWG. Eine Nachahmung, die modellrechtlich nicht zu beanstanden ist, verstösst grundsätzlich auch nicht gegen das UWG; anders verhält es sich jedoch, wenn sie auf eine systematische Annäherung hinausläuft (E. 5).

105 II 49 () from 25. Januar 1979
Regeste: Art. 1 Ziff. 2 und 24 lit. c MSchG; Verwendung einer Konzernmarke. 1. Die Eintragung einer Konzernmarke in das schweizerische Register verleiht nur Schutz in der Schweiz; Rechtsfolgen, Vorbehalt für den Gebrauch durch Konzernfirmen. Funktionen der Marke (E. 1a). 2. Täuschungsgefahr als Voraussetzung einer rechtswidrigen Verwendung der Marke (E. 1b). 3. Art. 6bis und 11 MSchG, Art. 5 lit. C Abs. 3 PVÜ. Verwendung einer Konzernmarke durch mehrere Berechtigte: Voraussetzungen (E. 2a). 4. Beurteilung der Täuschungsgefahr: Rücksicht auf die Verkehrsgeltung der Marke und auf die Qualitätsvorstellungen, welche das Zeichen beim Publikum erweckt (E. 2b); unlauterer Wettbewerb (E. 2c)? 5. Art. 13 und 20 des Freihandelsabkommens enthalten keine Verhaltensnormen mit zivilrechtlichen Folgen, welche dem schweizerischen Markenrecht entgegenständen (E. 3). 6. Aus einem rechtmässigen Verbot ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz (E. 4).

107 II 82 () from 20. Januar 1981
Regeste: Verletzung von Urheberrechten durch unbefugte Verbreitung ausländischer Sendungen; Unterlassungsklage. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (E. 1). Passivlegitimation eines schweizerischen Kabelunternehmens und der PTT; Zulässigkeit einer Unterlassungsklage (E. 2). 2. Aktivlegitimation des ausländischen Sendeunternehmens, dessen Programme sich weder als Sammelwerke im Sinne von Art. 3 URG ausgeben, noch auf ein selbständiges Urheberrecht stützen lassen (E. 3a); Berufung auf allgemeine Rechtsnormen (E. 3b)? 3. Unterlassungsanspruch des Sendeunternehmens gestützt auf Abtretung von Urheberrechten; Konkretisierung des Anspruches nach geschützten und freien Programmteilen (E. 4)? 4. Anwendung von Art. 12 Ziff. 6 URG und Art. 11bis Ziff. 2 RBUe auf ein Kabelunternehmen, das mit Hilfe der PTT ausländische Sendungen über seine Anlagen weiterverbreitet; solidarische Haftung der PTT (E. 5 und 9a-b). Klage mit missbräuchlichem Zweck (E. 9c)? Androhung von Strafe bei Widerhandlung (E. 10)?

107 II 277 () from 12. Mai 1981
Regeste: Aktionsverkäufe von Lebensmitteln (Art. 1 Abs. 1 und 2 UWG, Art. 4 Abs. 1 KG). 1. Aktionsveranstaltungen und Preisunterbietungen allgemein sind an sich nicht unlauter im Sinne von Art. 1 Abs. 1 UWG (E. 1). 2. Für die Beurteilung der Lauterkeit einer Wettbewerbshandlung ist unerheblich, ob sie von einem marktmächtigen oder einem schwächeren Unternehmen ausgeht (E. 2). 3. Der Aktionspreis ist solange kein Unlauterkeitskriterium, als nicht zum Grundtatbestand mit Treu und Glauben unvereinbare Besonderheiten hinzutreten (E. 3). 4. Kein Verstoss gegen Art. 1 Abs. 2 lit. a und b UWG, da mit den durchgeführten Aktionen weder über die eigene Leistungsfähigkeit getäuscht noch die Leistungen der Konkurrenten herabgesetzt wurden (E. 4). 5. Abgrenzung der Schutzbereiche von UWG und KG (E. 5). 6. Art. 4 Abs. 1 KG. Zum Begriff der Vorkehr (E. 6).

108 II 69 () from 18. März 1982
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs. 1. Art. 87 OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Entscheid über solche Massnahmen; Voraussetzungen. Neue Vorbringen (E. 1). 2. Art. 9 Abs. 2 UWG. Anforderungen an den Nachweis von Tatsachen und an deren Beurteilung im Massnahmenverfahren (E. 2a). 3. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Wann liegt eine Nachahmung vor, die im Sinne dieser Bestimmung gegen Treu und Glauben verstösst; wann nicht (E. 2b)? Umstände, unter denen ersteres offensichtlich zutrifft (E. 2c).

108 II 225 () from 7. Juni 1982
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. b UWG. Verwarnungen wegen angeblicher Patentverletzung sind nur dann als unlauterer Wettbewerb zu qualifizieren, wenn der Patentinhaber um die Nichtigkeit des Patentes weiss oder an dessen Rechtsbeständigkeit zumindest ernsthaft zweifeln muss.

108 II 327 () from 13. Juli 1982
Regeste: Art. 1 Abs. 1 und 2 lit. d UWG. Wettbewerbsverhältnis. Verwechslungsgefahr. 1. Frage offen gelassen, ob ein Wettbewerbsverhältnis schon anzunehmen ist, wenn die Ware eines Unternehmens nur durch die von einem andern verwendete Verpackung konkurrenziert wird (E. 3). 2. Ob zwei Erzeugnisse miteinander verwechselbar sind, hängt vom Gesamteindruck ihrer Aufmachung ab, mit der sie in den Handel gebracht und Interessenten angeboten werden (E. 4). 3. Die blosse Nachahmung einer spezialrechtlich ungeschützten fremden Ware ist nicht wettbewerbswidrig, wenn der Verwechslungsgefahr auf andere Weise vorgebeugt wird und keine besonderen Umstände vorliegen (E. 5).

109 II 165 () from 8. Juni 1983
Regeste: Art. 28 und 74 PatG. Klage auf Feststellung der Nichtigkeit. 1. Das Interesse an der Nichtigkeitsklage muss im Zeitpunkt des Urteils noch vorhanden sein. Lässt der Inhaber das Streitpatent während des Prozesses erlöschen, so kann das Interesse insbesondere weiterbestehen, wenn noch Ansprüche aus dem Patent hängig sind oder geltend gemacht werden können (E. 2). 2. Die Möglichkeit einer unlauteren Verwendung des erloschenen Patentes zu Werbezwecken rechtfertigt dagegen keine Fortsetzung des Prozesses (E. 3).

109 II 483 () from 15. November 1983
Regeste: Art. 1 Abs. 1 und 2 lit. d UWG. Unlauterer Wettbewerb durch Gebrauch einer fremden Firma. 1. Schutz eines ausländischen Franchise-Unternehmens gegen Verletzung des Namensrechts und gegen unlauteren Wettbewerb (E. 2). 2. Wettbewerbsverhältnis zwischen einer inländischen Gesellschaft und dem ausländischen Unternehmen, das in der Schweiz um Franchise-Nehmer wirbt. Verwechslungsgefahr wegen identischer Firmenbezeichnung und überschneidender Werbung (E. 3 und 4). 3. Ausnützung fremder Werbung und Wettbewerbsbehinderung durch die Wahl einer gleichen Firma (E. 5 und 6).

110 II 411 () from 2. Oktober 1984
Regeste: Klage ausübender Künstler wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten sowie wegen unlauteren Wettbewerbs. 1. Art. 45 lit. a OG, Art. 5 Abs. 2 Satz 2 UWG. Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den Streitwert (E. 1). 2. Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 2 URG. Mitglieder eines Orchesters können für ihre eigene Leistung keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen; Vorbehalt für besondere Fälle (E. 2). 3. Art. 28 ZGB. Unter Umständen kann auch der ausübende Künstler durch diese Bestimmung geschützt sein; sie bildet aber keine Grundlage für vermögensrechtliche Ansprüche aus Werknutzung (E. 3). 4. Art. 1 Abs. 1 UWG. Tonaufnahmen öffentlicher Opernaufführungen lassen sich nicht als wettbewerbswidrig ausgeben, wenn sie bloss für private Zwecke und ohne Gewinnabsicht gemacht werden. Frage offengelassen, ob unter den gegebenen Umständen von einem Wettbewerbsverhältnis die Rede sein kann (E. 4).

110 IV 102 () from 12. November 1984
Regeste: Art. 42 Ziff. 1 lit. a und b URG, Art. 13 lit. d UWG (handwerkliche Erzeugnisse; "Harlekin"-Puppen) 1. Durch das URG geschütztes Kunstwerk ist nur ein Geisteswerk, das den Stempel einer originellen und von der Individualität des Urhebers geprägten schöpferischen Tätigkeit trägt; diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn das Werk bekannten Formen so nahe steht, dass jeder Dritte die gleiche Form schaffen könnte. 2. Regelmässig sind spezialrechtlich (z.B. urheberrechtlich) nicht geschützte Arbeitsergebnisse wettbewerbsrechtlich ebenfalls nicht schützbar; anders ist es nur, wenn die ästhetische Form Kennzeichnungskraft besitzt. Bei Erzeugnissen, die keinem Gebrauchszweck dienen und deren Wert der Verkehr ausschliesslich nach ihrem ästhetischen Gehalt bemisst (z.B. bei Zierpuppen), dient indessen die ästhetische Gestaltungsform nicht als Zutat zur Kennzeichnung.

111 II 508 () from 22. Oktober 1985
Regeste: Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Verwechslungsgefahr. Keine Gefahr der Verwechslung zwischen zwei Wortbildzeichen mit ähnlichen, nicht besonders originellen Bildbestandteilen (stilisierte Sonnenzeichen), aber unterscheidungskräftigen Wortbestandteilen.

112 II 268 () from 6. Mai 1986
Regeste: Kartellrecht. Unlauterer Wettbewerb. 1. Ob eine abgeurteilte Sache vorliegt, ist im Berufungsverfahren von Amtes wegen zu prüfen. Offengelassen, ob der kantonale Richter die Prüfung von einer Einrede abhängig machen darf (E. I/1a). Identität der Ansprüche oder neue Tatsachen? Substantiierung und Beweis (E. I/1b). Identität der Parteien (E. I/1c)? 2. Art. 4 Abs. 1 KG. Erheblichkeit der Wettbewerbsbehinderung: Bedeutung dieses Erfordernisses nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes E. I/2a und b). Umstände, unter denen eine Liefersperre wegen Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit des Betroffenen als erheblich zu bezeichnen ist (E. I/2c). 3. Art. 5 Abs. 2 lit. c und e KG. Rechtfertigungsgründe: Massgebende tatsächliche Verhältnisse, schutzwürdige Interessen und allgemeine Grundsätze (E. I/3a und b). Anspruch auf nähere Abklärung der Verhältnisse, die bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen sind (E. I/3c). 4. Art. 36 Abs. 2 und 46 OG. Schätzung des Streitwertes durch den kantonalen Richter; Befugnisse des Bundesgerichts (E. II/1). 5. Art. 1 Abs. 2 lit. a UWG. Umstände, unter denen gewagte Behauptungen in Werbetexten sich nicht als unnötig verletzend ausgeben lassen (E. II/2).

112 II 362 () from 31. Oktober 1986
Regeste: Markenschutz, unlauterer Wettbewerb. 1. Art. 6 Abs. 1 MSchG. Unterscheidbarkeit der Marke "ESCOLINO" von dem markenmässig gebrauchten Zeichen "SECCOLINO" trotz Bezeichnung gleichartiger Waren (Wäschetrockner) bejaht; Massgeblichkeit des Gesamteindrucks beim kaufenden Publikum (E. 2). 2. Markenrechtlich erlaubtes Verhalten stellt grundsätzlich keinen Verstoss gegen Treu und Glauben im Sinne der allgemeinen Vorschrift von Art. 1 UWG dar (E. 3).

112 II 369 () from 13. November 1986
Regeste: Namensschutz (Art. 29 ZGB). Eine öffentlichrechtliche Körperschaft, die sich gegen die Verwendung ihres Namens durch eine natürliche oder juristische Person oder den Gebrauch ihres Namens als Geschäftsbezeichnung wendet, kann nur die Verletzung ihrer eigenen Interessen geltend machen und nicht die Verletzung der Interessen einzelner ihrer Mitglieder. Durch die Bezeichnung eines am Landsgemeindeplatz in Appenzell niedergelassenen Gastwirtschaftsbetriebes als "Café und Hotel Appenzell" werden keine falschen Assoziationen geweckt und wird das mit den örtlichen Verhältnissen unvertraute Publikum nicht zur irrtümlichen Annahme verleitet, es bestehe eine besondere (rechtliche) Beziehung zwischen dem Gastwirtschaftsbetrieb einerseits und dem Kanton Appenzell I.Rh. sowie öffentlichrechtlichen Körperschaften, die den Namen "Appenzell" tragen, anderseits.

114 II 371 () from 9. Dezember 1988
Regeste: Schutz einer international registrierten Marke. 1. Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Enthält die Marke beschreibende Angaben, so ist ihr nach diesen Bestimmungen der Schutz zu verweigern; Beispiele. Sinn und Zweck der Weigerung (E. 1). 2. Die Marke "alta tensione" hat auf gestrickten Damenoberkleidern, für die sie bestimmt ist, beschreibenden Charakter; sie ist daher in der Schweiz nicht zu schützen (E. 2).

116 IV 371 () from 9. August 1990
Regeste: Art. 13 Abs. 1, Art. 16 Abs. 2 lit. a, Art. 21 V über die Bekanntgabe von Preisen (PBV; SR 942.211), Art. 24 UWG; Art. 2, Art. 4, Art. 25 lit. a AV, Art. 25 UWG. Anzeige einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung von Orientteppichen in Zeitungsinseraten mit Angaben über die bisherigen Ladenpreise und die Ausrufpreise. 1. Die Angabe von Ausrufpreisen in Zeitungsinseraten betreffend Versteigerungen verstösst nicht gegen Art. 13 Abs. 1 PBV, wonach dann, wenn in der Werbung Preise aufgeführt werden, die tatsächlich zu bezahlenden Preise bekanntzugeben sind (E. 2a-c). Die Gegenüberstellung von bisherigen Ladenpreisen und von Ausrufpreisen, die im Vergleich dazu wesentlich niedriger sind, stellt aber einen irreführenden Preisvergleich gemäss Art. 16 Abs. 2 lit. a PBV dar (E. 2d). 2. Werden dem Käufer in einer öffentlichen Ankündigung einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung nach dem massgebenden Eindruck des unbefangenen Durchschnittslesers besondere, wenn auch im Ausmass noch nicht feststehende Vergünstigungen in Aussicht gestellt, die vorübergehender Natur sind (hier mit Angaben über die bisherigen Ladenpreise und die Ausrufpreise sowie den Umfang der Versteigerungsmasse), liegt ein bewilligungspflichtiger Ausverkauf vor (E. 5c-d).

124 III 297 () from 16. April 1998
Regeste: Haftung im Konzern. Eine Haftung der Muttergesellschaft aus unerlaubtem Verhalten von Doppelorganen setzt Widerrechtlichkeit oder zumindest Sittenwidrigkeit voraus (E. 5a). Die Widerrechtlichkeit von Unterlassungen lässt sich weder aus dem Gefahrensatz noch aus Art. 2 ZGB ableiten (E. 5b und c). Sittenwidrigkeit kommt nur ausnahmsweise in Betracht (E. 5e). Allgemeine Hinweise auf eine bestehende Konzernverbindung vermögen keine Vertrauenshaftung der Muttergesellschaft zu begründen. Schutzwürdiges Vertrauen setzt ein Verhalten der Muttergesellschaft voraus, das geeignet ist, hinreichend konkrete und bestimmte Erwartungen zu wecken (E. 6).

124 IV 162 () from 3. Juli 1998
Regeste: Art. 3 lit. a UWG und Art. 23 UWG. Unlautere Herabsetzung durch Äusserungen in einem Zeitungsartikel. Taten im Sinne dieses Straftatbestands sind einzelne Äusserungen, nicht die Schaffung eines negativen Gesamtbildes. Ein solches Gesamtbild kann aber für die Auslegung der einzelnen Äusserungen im Gesamtzusammenhang von Bedeutung sein (E. 3).

124 IV 262 () from 8. Dezember 1998
Regeste: Art. 270 Abs. 1 BStP, Art. 173 ff. StGB. Legitimation des Geschädigten zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde bei Ehrverletzungsdelikten. Zur Prüfung der Beschwerdelegitimation ist es nicht notwendig darüber zu entscheiden, ob die Vorwürfe berechtigt sind; denn diese Frage ist Gegenstand der Beschwerde. Wer geltend macht, er sei in der Ehre verletzt worden, ist deshalb beim Bundesgericht zur Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid legitimiert, sofern dieser einem Einstellungsbeschluss im Sinne von Art. 268 Ziff. 2 BStP vergleichbar ist (E. 1a und 1b). Art. 173 f. StGB; Art. 23 UWG und 3 lit. a UWG. Ehrverletzung gegen eine grosse Gemeinschaft. Der Zeitungsartikel, der (sinngemäss aus dem Italienischen übersetzt) den Titel trägt, "ich schneide Dir den Bauch auf, denn Du bist reich und unwissend", und der unterschiedslos gegen alle gerichtet ist, die auf dem Gebiet der Chirurgie tätig sind, stellt weder eine strafbare Ehrverletzung gegenüber Hals-, Nasen- und Ohrenärzten dar (Bestätigung der Rechtsprechung, E. 2a) noch eine Verletzung des UWG (E. 2b).

125 III 286 () from 3. Juni 1999
Regeste: Art. 3 lit. e UWG. Vergleichende Werbung. Voraussetzungen, unter denen Vergleiche verschiedener Angebote unlauter, insbesondere irreführend (E. 5) oder unnötig herabsetzend sind (E. 6). Grenzen der Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf vergleichende Äusserungen (E. 5).

129 III 353 () from 17. März 2003
Regeste: Verhältnis zwischen dem Markenschutzgesetz und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; unlauterer Gebrauch einer Marke; Art. 13 MSchG; Art. 2 und Art. 3 lit. d UWG. Das Markenrecht stellt gegenüber dem Lauterkeitsrecht keine vorrangige Spezialregelung dar (Bestätigung der Rechtsprechung). Dem Inhaber einer markenrechtlich geschützten Marke kann deren Gebrauch verboten werden, soweit dieser unlauter ist. Eine Partei handelt unlauter, wenn sie nach dem Auseinanderbrechen einer partnerschaftlichen Kooperation ein von der anderen Partei zuerst verwendetes Zeichen als Marke hinterlegt und gebraucht und damit die Gefahr der Verwechslung mit den Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb der Partei schafft, welche das Zeichen zuerst benutzte (E. 3).

145 IV 233 (6B_1284/2018, 6B_55/2019) from 27. Juni 2019
Regeste: Art. 17 und Art. 24 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 UWG, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 PBV; Preisbekanntgabe in der Werbung. Die Werbung "0.9%-LEASING PLUS" stellt keine Preisbekanntgabe in der Werbung im Sinne von Art. 17 UWG dar. Beim beworbenen Zinssatz handelt es sich lediglich um einen für die Berechnung des tatsächlich zu bezahlenden Preises dienenden Parameter, der nicht von Art. 13 PBV erfasst wird (E. 2 und 3).

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