Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 17 Preisbekanntgabe in der Werbung
Werden Preise oder Preisreduktionen in der Werbung angezeigt, so richtet sich deren Bekanntgabe nach den vom Bundesrat zu erlassenden Bestimmungen. |