Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG)

vom 19. Dezember 1986 (Stand am 1. September 2023)


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Art. 5 Verwertung fremder Leistung

Un­lau­ter han­delt ins­be­son­de­re, wer:

a.
ein ihm an­ver­trau­tes Ar­beits­er­geb­nis wie Of­fer­ten, Be­rech­nun­gen oder Plä­ne un­be­fugt ver­wer­tet;
b.
ein Ar­beits­er­geb­nis ei­nes Drit­ten wie Of­fer­ten, Be­rech­nun­gen oder Plä­ne ver­wer­tet, ob­wohl er wis­sen muss, dass es ihm un­be­fug­ter­wei­se über­las­sen oder zu­gäng­lich ge­macht wor­den ist;
c.
das marktrei­fe Ar­beits­er­geb­nis ei­nes an­dern oh­ne an­ge­mes­se­nen ei­ge­nen Auf­wand durch tech­ni­sche Re­pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren als sol­ches über­nimmt und ver­wer­tet.

BGE

95 II 191 () from 1. April 1969
Regeste: Zulässigkeit der Berufung (Erw. I). Markenschutz. Verwechslungsgefahr, allgemeine Grundsätze (Erw. II/1 u. 2). Keine Verwechslungsgefahr, wegen ausreichender Verschiedenheit des Gesamteindrucks, zwischen der kombinierten Wort/Bild-Marke "Tobler Mint" und dem ähnlich ausgestatteten Erzeugnis "Polar Menthe" (Erw. II/3 u. 4). Wettbewerbsrecht. Verhältnis der markenrechtlichen zur wettbewerbsrechtlichen Verwechselbarkeit (Erw. III/1). Unlauterer Wettbewerb durch planmässiges Heranschleichen an eine fremde Ausstattung? (Erw. III/2).

102 II 389 () from 12. August 1976
Regeste: 1. Art. 43 und 49 OG. Gegen einen Zwischen- oder Vorentscheid über die örtliche Zuständigkeit ist die Berufung nur zulässig wegen Verletzung von bundesrechtlichen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (Erw. 2). 2. Art. 5 Abs. 1 UWG. Diese Bestimmung schafft keinen bundesrechtlichen Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten, sondern regelt einzig die örtliche Zuständigkeit für den Fall, dass der Beklagte nicht in der Schweiz wohnt (Erw. 4). 3. Art. 59 BV, Art. 49 Satz 2 OG. Die verfassungsrechtliche Bestimmung dient einzig dem Schutz des Beklagten. Ihre Verletzung kann mit der staatsrechtlichen Beschwerde, nicht aber mit der Berufung geltend gemacht werden (Erw. 5). 4. Fragen des Bundesrechts, die vom kantonalen Richter bloss vorfrageweise, vor Anwendung des kantonalen Verfahrensrechtes entschieden werden, können nicht Gegenstand einer Berufung sein. Der Rechtsirrtum über eine Vorfrage des Bundesrechts verletzt dieses nur, wenn der kantonale Gesetzgeber darauf Rücksicht nehmen musste (Erw. 6). 5. Prorogationsabreden richten sich auch dann nach kantonalem Recht, wenn sie von einer nachgiebigen Regel des Bundesrechts über den Gerichtsstand abweichen (Erw. 7).

110 II 411 () from 2. Oktober 1984
Regeste: Klage ausübender Künstler wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten sowie wegen unlauteren Wettbewerbs. 1. Art. 45 lit. a OG, Art. 5 Abs. 2 Satz 2 UWG. Zulässigkeit der Berufung ohne Rücksicht auf den Streitwert (E. 1). 2. Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 1 Ziff. 2 URG. Mitglieder eines Orchesters können für ihre eigene Leistung keinen Urheberrechtsschutz beanspruchen; Vorbehalt für besondere Fälle (E. 2). 3. Art. 28 ZGB. Unter Umständen kann auch der ausübende Künstler durch diese Bestimmung geschützt sein; sie bildet aber keine Grundlage für vermögensrechtliche Ansprüche aus Werknutzung (E. 3). 4. Art. 1 Abs. 1 UWG. Tonaufnahmen öffentlicher Opernaufführungen lassen sich nicht als wettbewerbswidrig ausgeben, wenn sie bloss für private Zwecke und ohne Gewinnabsicht gemacht werden. Frage offengelassen, ob unter den gegebenen Umständen von einem Wettbewerbsverhältnis die Rede sein kann (E. 4).

117 II 199 () from 11. März 1991
Regeste: Begründung einer Berufung (Art. 55 Abs. 1 lit. c OG). Hat die kantonale Instanz eine Klage, die auf mehrere Rechtsgründe abgestützt worden war, unter allen abgewiesen, so überprüft das Bundesgericht nur noch diejenigen, die als bundesrechtswidrig ausgegeben werden (E. 1). Unlauterer Wettbewerb; Verwechslungsgefahr (Art. 3 lit. d UWG). - Die Verwendung einer gemeinfreien Bezeichnung steht grundsätzlich jedem Wettbewerbsteilnehmer offen (E. 2a/bb), es sei denn, sie habe durch ausschliesslichen langen Gebrauch oder wegen ihrer originellen Kombination Individualisierungskraft erlangt (E. 2b). - Der Begriff der Leistung nach Art. 3 UWG ist nicht gleichbedeutend mit demjenigen in Art. 5 UWG (E. 2a/ee).

118 II 459 () from 18. August 1992
Regeste: Urheberrecht; Dauer des Leistungsschutzes; unlauterer Wettbewerb (Art. 4 Abs. 2 und Art. 36 URG; Art. 5 lit. c UWG). 1. Die Rechte des Tonträgerherstellers nach Art. 4 Abs. 2 URG erlöschen nach fünfzig Jahren (E. 2-4). 2. Im Verhältnis zum Wettbewerbsrecht gehen die sondergesetzlichen Schutzvorschriften vor (E. 4a).

119 II 51 () from 8. Februar 1993
Regeste: Satellitenrundfunk und Urheberrecht (Art. 12 Abs. 1 Ziff. 6 und Abs. 2 URG; Art. 11bis Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 RBÜ). 1. Unter den begriff der Rundfunksendung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 URG fällt das über jede Art von Satellit vorgenommene Aussenden von Signalen, welche dem allgemeinen Publikum technisch sowie finanziell zugänglich und dazu bestimmt sind, von ihm direkt oder indirekt empfangen zu werden (E. 2). 2. Wird mittels eines Kabels in den Zimmern eines Hotels das durch eine Parabolantenne empfangene Programm einer ausländischen Fernsehstation verbreitet, liegt darin keine öffentliche Mitteilung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Ziff. 6 URG. Es handelt sich vielmehr um ein blosses Empfangen von Sendungen, das nicht von den Ausschliesslichkeitsrechten des Urhebers erfasst wird (E. 3).

122 III 469 () from 23. Oktober 1996
Regeste: Parallelimporte am Rande eines selektiven Vertriebssystems - Markenrecht - unlauterer Wettbewerb. Art. 13 Abs. 2 MSchG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. a MSchG erlaubt dem Inhaber einer in der Schweiz geschützten Marke nicht, sich dem Parallelimport und dem Verkauf von Waren in der Schweiz zu widersetzen, die im Ausland rechtmässig mit der gleichen Marke versehen worden und genau gleich wie jene Waren beschaffen sind, die von den zum Vertriebssystem gehörenden Detaillisten angeboten werden (E. 3-5). Die Ausnützung einer Vertragsverletzung durch einen Dritten ist nur dann unlauter im Sinne von Art. 2 UWG, wenn besondere Umstände vorliegen, welche dies als gegen Treu und Glauben verstossend erscheinen lassen (Bestätigung der Rechtsprechung zum aUWG). Solche Umstände können in der negativen Beeinflussung des Wettbewerbs liegen, welche das Verhalten des Dritten mit sich bringt, was aber für den Fall des Parallelimportes von Parfümeriewaren nicht zutrifft (E. 6-10).

131 III 384 () from 4. Februar 2005
Regeste: Art. 2 und 5 lit. c UWG; Übernahme der auf einer fremden Internet-Plattform erscheinenden Immobilien-Inserate; Unlauterkeit der Ausbeutung fremder Leistungen. Ausbeutung fremder Leistungen als Fallgruppe unlauteren Verhaltens im Sinne von Art. 2 UWG (E. 3). Die Unlauterkeit der Verwertung fremder Arbeitsergebnisse oder Leistungen wird in Art. 5 lit. c UWG durch die Art und Weise der Übernahme definiert; Voraussetzungen einer unzulässigen Verwertung (E. 4). Systematische Daten-Übernahme als unlauteres Verhalten im Sinne von Art. 2 UWG (E. 5)?

133 III 431 () from 27. April 2007
Regeste: Unlauterer Wettbewerb. Verhältnis der Generalklausel von Art. 2 UWG zu den Spezialtatbeständen der Art. 3 bis 8 UWG; methodisches Vorgehen (E. 4.1-4.3). Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4-4.6).

134 III 166 (4A_404/2007) from 13. Februar 2008
Regeste: a Art. 2 URG; urheberrechtlicher Schutz für ein Sprachwerk; Werk-Individualität, statistische Einmaligkeit. Verneinung des Schutzes für ein Kompendium mit Arzneimittelinformationen, weil die sprachliche Gestaltung der Texte die erforderliche Individualität nicht erreicht (E. 2).

139 IV 17 (6B_156/2012) from 11. Oktober 2012
Regeste: Art. 5 lit. c und Art. 23 UWG; Übernahme des Arbeitsergebnisses eines anderen. Wer ein Kartenfreigabesystem (cardsharing) betreibt, das seinen Benutzern ermöglicht, Fernsehprogramme zu entschlüsseln, ohne mit dem Sendeunternehmen ein Abonnement abgeschlossen zu haben, übernimmt die ausgestrahlten Sendungen nicht durch ein technisches Reproduktionsverfahren im Sinne von Art. 5 lit. c UWG (E. 1.9).

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