Federal Act
on Unfair Competition
(Unfair Competition Act, UCA)


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Art. 11 Actions against the employers

If em­ploy­ees or oth­er aux­il­i­ary per­sons com­pete un­fairly in the course of their of­fi­cial or busi­ness activ­it­ies, an ac­tion un­der Art­icle 9 para­graphs 1 and 2 may also be brought against their em­ploy­ers.

BGE

104 II 55 () from 25. Januar 1978
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen nach UWG. Art. 11 Abs. 3 UWG. Das kantonale Prozessrecht kann den Vorsitzenden des erkennenden Gerichts als zum Erlass von vorsorglichen Massnahmen zuständig erklären.

108 II 65 () from 23. Februar 1982
Regeste: Vorsorgliche Massnahmen wegen unlauteren Wettbewerbs. Zuständigkeit. Art. 11 Abs. 3 UWG verbietet den Kantonen nicht, die Zuständigkeit für vorsorgliche Massnahmen, die bereits vor Einleitung des Hauptprozesses anzuordnen sind, selber zu regeln und die getroffenen Massnahmen durch eine obere Instanz überprüfen zu lassen; das gilt auch dann, wenn inzwischen die Klage anhängig gemacht worden ist.

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