Verordnung
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Art. 22 Sprache der Eingaben
1 Die Auftraggeberin nimmt Angebote, Teilnahmeanträge, Gesuche um Eintrag in ein Verzeichnis und Fragen in Deutsch, Französisch und Italienisch entgegen. 2 In den Fällen nach Artikel 20 kann die Auftraggeberin die Sprache oder die Sprachen der Eingaben bestimmen. |