die Adressatin oder der Adressat der Postsendungen,
2.
die Absenderin oder der Absender der Postsendungen,
3.
die Art der Postsendungen,
4.
der Aufgabeort der Postsendungen,
5.
der Zustellungsstand der Postsendungen,
6.
die Unterschrift des Empfängers.
c.
die Lieferung folgender Randdaten (rückwirkende Überwachung; Überwachungstyp PO_3_HD):
1.
für Postsendungen mit Zustellnachweis: die empfangende und die absendende Person sowie, soweit entsprechende Angaben vorliegen, die Art, der Aufgabeort sowie der Zustellungsstand der Postsendung,
2.
wenn die PDA weitere Randdaten registriert: sämtliche verfügbare Daten.