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Verordnung
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VÜPF)

vom 15. November 2017 (Stand am 3. Dezember 2019)

Art. 24 Standardisierung von Auskunfts- und Überwachungstypen

1 Das Eid­ge­nös­si­sche Jus­tiz- und Po­li­zei­de­par­te­ment (EJPD) stan­dar­di­siert die Aus­kunfts- und Über­wa­chungs­ty­pen, die in die­ser Ver­ord­nung de­fi­niert wer­den.

2 Er­weist sich auf­grund der in­ter­na­tio­na­len Stan­dards und der mit den Mit­wir­kungs­pflich­ti­gen ge­mach­ten Ab­klä­run­gen, dass es nicht mög­lich oder nicht ver­hält­nis­mäs­sig ist, einen Aus­kunfts- oder Über­wa­chungs­typ zu stan­dar­di­sie­ren, so ver­zich­tet das EJPD dar­auf.