Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
vom 15. November 2017 (Stand am 3. Dezember 2019)
Art. 24Standardisierung von Auskunfts- und Überwachungstypen
1 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) standardisiert die Auskunfts- und Überwachungstypen, die in dieser Verordnung definiert werden.
2 Erweist sich aufgrund der internationalen Standards und der mit den Mitwirkungspflichtigen gemachten Abklärungen, dass es nicht möglich oder nicht verhältnismässig ist, einen Auskunfts- oder Überwachungstyp zu standardisieren, so verzichtet das EJPD darauf.