Verordnung
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Art. 38 Auskunftstyp IR_8_IP (NAT): Identifikation der Benutzerschaft bei nicht eindeutig zugeteilten IP-Adressen (NAT)
1 Der Auskunftstyp IR_8_IP (NAT) umfasst die folgenden Angaben über den identifizierten Teilnehmenden, falls diesem zum fraglichen Zeitpunkt eine IP-Adresse nicht eindeutig zugeteilt war (NAT):
2 Das Auskunftsgesuch enthält die Angaben über den NAT-Übersetzungsvorgang zum Zweck der Identifikation:
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