Verordnung
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Art. 46 Auskunftstyp IR_19_BILL: Rechnungskopie
1 Der Auskunftstyp IR_19_BILL umfasst die Lieferung von elektronischen Kopien aller vorhandenen Rechnungsunterlagen des Teilnehmenden, ohne Randdaten für Fernmeldedienste und abgeleitete Kommunikationsdienste. 2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum und auf welchen eindeutigen Teilnehmer- oder Dienstidentifikator beziehungsweise eindeutigen Identifikator für die Abrechnung oder Rechnungsstellung sich die Anfrage bezieht. |