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Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
vom 15. November 2017 (Stand am 3. Dezember 2019)
Art. 46Auskunftstyp IR_19_BILL: Rechnungskopie
1 Der Auskunftstyp IR_19_BILL umfasst die Lieferung von elektronischen Kopien aller vorhandenen Rechnungsunterlagen des Teilnehmenden, ohne Randdaten für Fernmeldedienste und abgeleitete Kommunikationsdienste.
2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum und auf welchen eindeutigen Teilnehmer- oder Dienstidentifikator beziehungsweise eindeutigen Identifikator für die Abrechnung oder Rechnungsstellung sich die Anfrage bezieht.