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Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF)
vom 15. November 2017 (Stand am 3. Dezember 2019)
Art. 63Überwachungstyp HD_31_PAGING: Bestimmung der letzten Aktivität des mobilen Endgerätes der überwachten Person
Der Überwachungstyp HD_31_PAGING umfasst die Bestimmung der letzten durch die Mobilfunkanbieterin festgestellten Aktivität (Netzzugangsdienste sowie Telefonie- und Multimediadienste) des mobilen Endgerätes der überwachten Person und die Lieferung der MSISDN, der IMSI, der IMEI (falls vorhanden), des Typs der Mobilfunktechnologie, des Frequenzbandes, des eindeutigen Identifikators des Mobilfunknetzes, des Datums und der Uhrzeit der letzten festgestellten Aktivität sowie einer der folgenden, zur Standortbestimmung notwendigen Angaben:
a.
die Angaben über die dabei benutzte Zelle: der Identifikator oder eine Kombination von Identifikatoren (z.B. CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI), die Postadresse, die Hauptstrahlungsrichtung beziehungsweise bei komplexen Zellen die Hauptstrahlungsrichtungen und die Art der Zelle, die geografischen Koordinaten;
b.
die Postadresse und die vom Netzwerk bestimmten Angaben zur Position des Endgerätes bei der letzten Aktivität, zum Beispiel in Form von geografischen Koordinaten und dem zugehörigen Unsicherheitswert oder in Form eines Polygons unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes; oder
c.
die Postadresse und andere standardisierte, vom Netzwerk bestimmte Angaben zur Position des Endgerätes bei der letzten Aktivität oder zum Standort der dabei benutzten Zelle.