Verordnung
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Art. 70 Organisatorische, administrative und technische Vorschriften
Das EJPD erlässt die organisatorischen, administrativen und technischen Vorschriften zur Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Insbesondere setzt es die Fristen fest, innerhalb derer die entsprechenden Daten zu liefern sind. |