Verordnung
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Art. 45 Auskunftstyp IR_18_ID: Ausweiskopie
1 Der Auskunftstyp IR_18_ID umfasst die Lieferung einer elektronischen Kopie des gemäss Artikel 20 erfassten Ausweises des Teilnehmenden. 2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitpunkt und auf welchen Teilnehmer- oder Dienstidentifikator, auf welche SIM-Nummer (ICCID) oder IMSI oder gegebenenfalls auf welchen Geräteidentifikator sich die Anfrage bezieht. |