Art. 67 Überwachungstypen EP: Notsuche
Für die Notsuche gemäss Artikel 35 BÜPF können die folgenden Überwachungstypen angeordnet werden: - a.
- der Typ EP_35_PAGING: die Bestimmung der letzten durch die Mobilfunkanbieterin festgestellten Aktivität (Netzzugangsdienste sowie Telefonie- und Multimediadienste) des mobilen Endgerätes der vermissten oder einer dritten Person und die Lieferung der MSISDN, der IMSI, der IMEI (falls vorhanden), des Typs der Mobilfunktechnologie, des Frequenzbandes, des eindeutigen Identifikators des Mobilfunknetzes, des Datums und der Uhrzeit der letzten festgestellten Aktivität sowie einer der folgenden, zur Standortbestimmung notwendigen Angaben:
- 1.
- die Angaben über die dabei benutzte Zelle: der Identifikator oder eine Kombination von Identifikatoren (z.B. CGI, ECGI, SAI, RAI, TAI), die Postadresse, die Hauptstrahlungsrichtung beziehungsweise bei komplexen Zellen die Hauptstrahlungsrichtungen und die Art der Zelle, die geografischen Koordinaten,
- 2.
- die Postadresse und die vom Netzwerk bestimmten Angaben zur Position des Endgerätes bei der letzten Aktivität, zum Beispiel in Form von geografischen Koordinaten und dem zugehörigen Unsicherheitswert oder in Form eines Polygons unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes, oder
- 3.
- die Postadresse und andere standardisierte, vom Netzwerk bestimmte Angaben zur Position des Endgerätes bei der letzten Aktivität oder zum Standort der dabei benutzten Zelle;
- b.
- der Typ EP_36_RT_CC_IRI (Echtzeitüberwachung von Inhalten und Randdaten): die Kombination der Überwachungstypen gemäss Artikel 55 (Netzzugangsdienste) und gemäss Artikel 57 (Telefonie- und Multimediadienste);
- c.
- der Typ EP_37_RT_IRI (Echtzeitüberwachung von Randdaten): die Kombination der Überwachungstypen gemäss Artikel 54 (Netzzugangsdienste) und gemäss Artikel 56 (Telefonie- und Multimediadienste);
- d.
- der Typ EP_38_HD (rückwirkende Überwachung von Randdaten): die Kombination der Überwachungstypen gemäss Artikel 60 (Netzzugangsdienste) und gemäss Artikel 61 (Telefonie- und Multimediadienste).
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