Art. 41 Auskunftstyp IR_12_TEL: Auskünfte über Telefonie- und Multimediadienste 71
1 Der Auskunftstyp IR_12_TEL umfasst die folgenden Angaben über Telefonie- und Multimediadienste: - a.
- falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z. B. Kundennummer);
- b.
- die folgenden Angaben über den angefragten und alle weiteren zugehörigen Telefonie- und Multimediadienste:
- 1.
- falls zutreffend, alle zum jeweiligen Dienst zugehörigen öffentlichen Adressierungselemente (z. B. MSISDN, SIP URI, TEL URI) und privaten Adressierungselemente (z. B. IMPI) sowie jeweils deren Gültigkeitszeitraum,
- 2.
- die eindeutigen Geräteidentifikatoren gemäss internationalen Standards (z. B. IMEI, PEI) der im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dienst bei der Anbieterin in den letzten 6 Monaten benutzten Geräte sowie, falls verfügbar, die jeweilige Bezeichnung der Geräte,
- 3.
- falls zutreffend, die ICCID aller zum jeweiligen Dienst zugehörigen SIM sowie jeweils deren Gültigkeitszeitraum, die PUK- und PUK2-Codes, die IMSI oder die SUPI, die MSISDN oder die GPSI und die eUICC-ID,
- 4.
- bei einem Multi-Device-Angebot: jeweils die Information, ob es sich um das Hauptgerät oder ein Nebengerät handelt.
2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien: - a.
- das öffentliche Adressierungselement (z. B. SIP URI, MSISDN, GPSI);
- b.
- die IMSI oder die SUPI;
- c.
- den eindeutigen Geräteidentifikator gemäss internationalen Standards (z. B. IMEI, PEI, MAC-Adresse);
- d.
- die Installationsadresse des ortsgebundenen Netzzugangs;
- e.
- das private Adressierungselement (z. B. IMPI);
- f.
- die ICCID.
71 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685).
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