Art. 42 Auskunftstyp IR_13_EMAIL: Auskünfte über Teilnehmende von E‑Mail-Diensten
1 Der Auskunftstyp IR_13_EMAIL umfasst die folgenden Angaben über Teilnehmende von E-Mail-Diensten: - a.
- falls vorhanden, den eindeutigen Teilnehmeridentifikator (z.B. Kundennummer);
- b.
- die Identifikationsangaben gemäss Artikel 19 und, falls bekannt, die Angaben zur natürlichen beziehungsweise juristischen Person, weitere Kontaktdaten sowie das Geschlecht der natürlichen Person;
- c.
- die folgenden Angaben über jeden von der oder dem Teilnehmenden bei der Anbieterin bezogenen E-Mail-Dienst:72
- 1.
- den eindeutigen Identifikator, welcher die Anbieterin des Dienstes bezeichnet,
- 2.
- den eindeutigen Dienstidentifikator (z.B. E-Mail-Adresse, Benutzername),
- 3.
- den Zeitraum des Dienstbezugs (Beginn, erstmalige Aktivierung und gegebenenfalls Ende),
- 4.
- falls zutreffend, die Liste aller weiteren Adressierungselemente (z.B. Alias-Adressen), die zu diesem Dienst gehören,
- 5.
- falls zutreffend, die Liste aller Adressen, an welche die an die angefragte Adresse adressierten Nachrichten weitergeleitet werden (z.B. Mailingliste),
- 6.73
- die Bezeichnung des Dienstes;
- d.74
- falls zutreffend, die im Zusammenhang mit diesem Dienst bei der Anbieterin erfassten weiteren Adressierungselemente oder Identifikatoren (z. B. E-Mail-Adresse, MSISDN, GPSI, zur Wiederherstellung eines verlorenen Zugangs zum E-Mail-Konto hinterlegtes Adressierungselement).
2 Das Auskunftsgesuch präzisiert, auf welchen Zeitraum sich die Anfrage bezieht. Es enthält mindestens eines der folgenden Anfragekriterien:75 - a.
- Name(n), Vorname(n);
- b.
- Geburtsdatum;
- c.
- Land und Postleitzahl oder Land und Ort;
- d.
- Strasse und allenfalls Hausnummer;
- e.
- Ausweisnummer und optional Art des Ausweises;
- f.
- Name und optional Sitz der juristischen Person;
- g.76
- UID oder LEI;
- h.
- Teilnehmeridentifikator (z.B. Kundennummer);
- i.
- Dienstidentifikator (z.B. E-Mail-Adresse, Benutzername);
- j.77
- mit dem angefragten Dienst verbundene Identifikatoren, zum Beispiel ein Wiederherstellungs-Adressierungselement.
3 Bei den Kriterien gemäss Absatz 2 Buchstaben a–d ist ein zweites Anfragekriterium hinzuzufügen. Bei Suchen nach Zeichenketten (Abs. 2 Bst. a, c, d und f) hat die Anbieterin eine buchstabengetreue Suche gemäss den Vorschriften des EJPD durchzuführen.78 72 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 73 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 74 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 75 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 76 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 77 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 78 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685).
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