Art. 61 Überwachungstyp HD_29_TEL: rückwirkende Überwachung von Randdaten bei Telefonie- und Multimediadiensten
Der Überwachungstyp HD_29_TEL umfasst die rückwirkende Überwachung von Randdaten eines Telefonie- und Multimediadienstes und, falls zutreffend, der mit diesem konvergierenden Dienste, insbesondere SMS, Voice Mail und RCS. Es sind die folgenden Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs von Kommunikationen und Kommunikationsversuchen der überwachten Dienste zu übermitteln:112 - a.
- deren Art, das Datum und die Uhrzeit des Beginns und gegebenenfalls des Endes oder deren Dauer;
- b.113
- die Adressierungselemente (z. B. MSISDN, GPSI, E.164-Nummer, SIP URI, IMPU) aller Kommunikationsbeteiligten und deren Rollen;
- c.
- der Grund für das Ende der Kommunikation oder des Kommunikationsversuches;
- d.114
- bei Mobilfunkdiensten: IMEI oder PEI des benutzten Endgeräts des Targets und IMSI oder SUPI des Targets;
- e.
- falls zutreffend, der Typ des Trägerdienstes;
- f.
- bei SMS und MMS: die Informationen über das Ereignis, den Typ (nur bei SMS) und den Status;
- g.115
- bei Mobilfunkdiensten: die soweit möglich vom Netzwerk bestimmten und dementsprechend gekennzeichneten Standortangaben der vom Target benutzten Zellen oder des Nicht-3GPP-Zugangs zu Beginn der Kommunikation oder des Kommunikationsversuchs und am Ende sowie, soweit verfügbar, während der Kommunikation, gemäss den anwendbaren Vorschriften des EJPD;
- 1.
- die Zell- und Gebietsidentifikatoren, die geografischen Koordinaten und gegebenenfalls die Hauptstrahlungsrichtungen und die Postadresse, oder
- 2.
- die vom Netzwerk bestimmten Positionen des Targets (z.B. in Form von geografischen Koordinaten und dem zugehörigen Unsicherheitswert oder in Form von Polygonen unter Angabe der geografischen Koordinaten jedes Polygonpunktes) sowie die zugehörigen Postadressen, oder
- 3.
- andere Angaben zu den Standorten des Targets oder der von diesem benutzten Zellen, gemäss internationalen Standards sowie die zugehörigen Postadressen;
- gbis.116soweit vorhanden, zusätzlich zu den Angaben nach Buchstabe g die Standortinformationen aus der Seeschifffahrt und der Luftfahrt;
- h.
- bei Multimediadiensten:
- 1.
- die IP-Adresse des Clients und deren Typ und die Portnummer,
- 2.
- der Kommunikations-Korrelationsidentifikator,
- 3.
- die Typen der Multimediainhalte,
- 4.
- die Informationen über die Multimediakomponenten (Zeit, Name, Beschreibung, Initiator, Zugangs-Korrelationsidentifikator), und
- 5.
- falls zutreffend, die Informationen über die IMS-Dienste (Typ des benutzten IMS-Dienstes, Rolle des Netzelements, von dem die Randdaten stammen); und
- i.117
- bei Multimediadiensten: die Informationen über den Netzzugang des Targets:
- 1.
- der Zugangstyp,
- 2.
- die Zugangsklasse,
- 3.
- die Angabe, ob die Informationen über den Netzzugang vom Netzwerk stammen, und
- 4.
- die Standortangaben über den Netzzugang zu Beginn und am Ende der Multimediasitzung sowie, soweit verfügbar, während der Multimediasitzung, gemäss den anwendbaren Vorschriften des EJPD;
- j.118
- soweit zutreffend, die Bezeichnung der unmittelbar benachbarten Netze der Kommunikation oder des Kommunikationsversuchs.
112 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 113 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 114 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 115 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 116 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 117 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). 118 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685).
|