Für die Notsuche gemäss Artikel 35 BÜPF können die folgenden Überwachungstypen angeordnet werden:
- a.
- der Typ EP_35_PAGING: jeweils die Bestimmung des Standorts bei der letzten durch die Mobilfunkanbieterin feststellbaren Aktivität von allen mit der Target-ID assoziierten mobilen Endgeräten der vermissten oder dritten Person; dieser Typ entspricht dem Typ HD_31_PAGING gemäss Artikel 63;
- b.
- der Typ EP_56_POS_ONCE: jeweils die einmalige, sofortige Positionsbestimmung durch das Netzwerk von allen mit der Target-ID assoziierten mobilen Endgeräten der vermissten oder dritten Person; dieser Typ entspricht dem Typ RT_54_POS_ONCE gemäss Artikel 56a;
- c.
- der Typ EP_57_POS_PERIOD: jeweils die periodisch wiederkehrende Positionsbestimmung durch das Netzwerk von allen mit der Target-ID assoziierten mobilen Endgeräten der vermissten oder dritten Person; dieser Typ entspricht dem Typ RT_55_POS_PERIOD gemäss Artikel 56b;
- d.
- der Typ EP_36_RT_CC_IRI: Echtzeitüberwachung von Inhalten und Randdaten; dieser Typ entspricht der Kombination der Überwachungstypen gemäss Artikel 55 (Netzzugangsdienste) und gemäss Artikel 57 (Telefonie- und Multimediadienste);
- e.
- der Typ EP_37_RT_IRI: Echtzeitüberwachung von Randdaten; dieser Typ entspricht der Kombination der Überwachungstypen gemäss Artikel 54 (Netzzugangsdienste) und gemäss Artikel 56 (Telefonie- und Multimediadienste);
- f.
- der Typ EP_38_HD: rückwirkende Überwachung von Randdaten; dieser Typ entspricht der Kombination der Überwachungstypen gemäss Artikel 60 (Netzzugangsdienste) und gemäss Artikel 61 (Telefonie- und Multimediadienste).
126 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685).