Verordnung
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VÜPF)

Art.73 Änderung anderer Erlasse

Die nach­ste­hen­den Ver­ord­nun­gen wer­den wie folgt ge­än­dert:

131

131 Die Än­de­run­gen kön­nen un­ter AS 2018 147kon­sul­tiert wer­den.

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