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Art. 62 Überwachungstyp HD_30_EMAIL: rückwirkende Überwachung von Randdaten bei E-Mail-Diensten 120
Der Überwachungstyp HD_30_EMAIL umfasst die rückwirkende Überwachung von Randdaten eines E-Mail-Dienstes. Es sind die folgenden Randdaten des vergangenen Fernmeldeverkehrs, der über den überwachten Dienst gesendet, bearbeitet oder empfangen wurde, zu übermitteln:
120 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 685). |