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Art. 8 Ersuchen um Auszug aus einem ausländischen Strafregister
1In VOSTRA werden Ersuchen schweizerischer Behörden um Auszug aus einem ausländischen Strafregister eingetragen. 2Diese Daten sind nur für das registerführende BJ und die gesuchstellenden Behörden einsehbar. 3Die Berechtigung, solche Ersuchen auf elektronischem Weg zu stellen, ist in den Anhängen 2 und 3 geregelt. |
